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Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck Bebauungsplan 05.49.00 – Marie-Juchacz-Weg (Wilhelmshöhe) -

AMTLICHE  BEKANNTMACHUNG
Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

Bebauungsplan 05.49.00 – Marie-Juchacz-Weg (Wilhelmshöhe) –

hier:

Öffentlichkeitbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 17.06.2024 bis einschließlich 19.07.2024

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 03.06.2024 die Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans 05.49.00 – Marie-Juchacz-Weg (Wilhelmshöhe) – und der zugehörigen Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der geltende Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck wird nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

Das Plangebiet liegt im Stadtteil St. Lorenz Nord, Stadtbezirk Falkenfeld/Vorwerk. Es umfasst räumlich die nördlich des Marie-Juchacz-Weges anschließende Freifläche mit jeweils einer Anbindung an die Schwartauer Allee und Hochstraße.

Begrenzt wird das ca. 1,07 ha große Plangebiet

  • im Norden durch die Wohngrundstücke der Josephinenstraße 2 bis 24, den Grundstücken Schwartauer Allee 136, 140 - 142 sowie den Flurstücken 775 und 781.
  • im Osten durch die Wohngrundstücke der Hochstraße 21 bis 39,
  • im Süden durch die Wohngrundstücke des Marie-Juchacz-Weges 25-33, den Flurstücken 40/62 und 40/63 sowie einem Teil des Schulgrundstücks der Schule „Wilhelmshöhe“ und
  • im Westen durch das Schulgrundstück der Schule Wilhelmshöhe an der Schwartauer Allee 132-134.

Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.

Übersichtsplan
siehe Anlage

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans 05.49.00 – Marie-Juchacz-Weg (Wilhelmshöhe) – sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen sowohl für die Errichtung einer viergruppigen Kita als auch einen Erweiterungsbau für die Schule „Wilhelmshöhe“ geschaffen werden. Darüber hinaus wird mit dem Bebauungsplan die Errichtung von neuem Wohnraum ermöglicht. Planungsrechtlich gesichert wird im Übrigen eine öffentlich zugängliche Grün- und Freifläche (hier: Spielplatz) mit einer Erschließung über mehrere Zuwegungen.

Die Veröffentlichung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt vom 17.06.2024 bis einschließlich 19.07.2024 auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen unter: https://www.luebeck.de/bebauungsplaene .Verfügbar sind in dieser Zeit der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, die zugehörige Begründung sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen.

Zusätzlich werden die Unterlagen zur Einsichtnahme im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12 zu folgenden Öffnungszeiten ausgelegt:
montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (zuständiger Sachbearbeiter Tel.: 0451-122 6131 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu vorzugsweise per E-Mail (bebauungsplanung@luebeck.de), schriftlich (Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck) oder während eines vereinbarten Termins (Tel.: 0451-122 6131) zur Niederschrift abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Lübeck, 07.06.2024        

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 - Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung         

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    09.06.2024
Anlagen