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Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck Bebauungsplan 23.27.00 – Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße –

AMTLICHE  BEKANNTMACHUNG
Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

Bebauungsplan 23.27.00 – Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße –

hier:

Wiederaufnahme des Bebauungsplanverfahrens gemäß § 215a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 17.06.2024 bis einschließlich 19.07.2024

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 03.06.2024 die Wiederaufnahme des Verfahrens für den Bebauungsplan 23.27.00 – Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße – gemäß § 215a Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. 

Das Bebauungsplanverfahren wurde ursprünglich auf der Grundlage des § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung und ohne Beachtung der Regelung zum Ausgleich abgeschlossen. Gemäß Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verstößt dieses Vorgehen gegen EU-Recht und auf dieser Rechtsgrundlage aufgestellte Bebauungspläne sind unwirksam. Der nachfolgend in das Baugesetzbuch aufgenommene § 215a BauGB ermöglicht bis zum 31.12.2024 die Heilung solcher Bebauungspläne.
Zur Behebung der Fehler wird für den bisher nicht rechtswirksamen Bebauungsplan 23.27.00 gemäß § 215a Abs. 2 BauGB ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Der Bebauungsplan ist nunmehr für die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörde gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, den Umweltbereich nach § 2a BauGB und die Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 BauGB ergänzt worden.

Das Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplans 23.27.00 – Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße – liegt im Stadtteil St. Lorenz Nord, Ortsteil Schönböcken, zwischen dem Steinrader Damm und dem Flutgraben, westlich des Campingplatzes sowie östlich des Grundstückes Steinrader Damm Nr. 36 und zwischen dem Steinrader Damm und der Schönböckener Hauptstraße, östlich des Sportplatzes.

Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.

Übersichtsplan
siehe Anlage

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans 23.27.00 – Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße – sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Wohngebiets, einer Kindertagesstätte und die Aktivierung von Nachverdichtungspotenzialen geschaffen werden. 

Die Veröffentlichung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt vom 17.06.2024 bis einschließlich 19.07.2024 auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen unter: https://www.luebeck.de/bebauungsplaene

Verfügbar sind in dieser Zeit der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, die zugehörige Begründung mit Umweltbericht sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen. 

Zusätzlich werden die Unterlagen zur Einsichtnahme im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12 zu folgenden Öffnungszeiten ausgelegt:
montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (zuständige Sachbearbeiterin Tel.: 0451-122 6154 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de).

Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind in Form des Umweltberichts zum Bauleitplan (Kapitel 6 der Begründungen), als Fachgutachten sowie als Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu folgenden Themen verfügbar und liegen mit aus:

  • Schutzgut Boden: vorhandene Bodenverhältnisse einschließlich Informationen zu Altlasten und sonstigen Bodenverunreinigungen sowie zu möglichen Kampfmittelfunden; vorhandene und künftige Bodenversiegelung; Maßnahmen zur Eingriffsminderung und zum Ausgleich
  • Schutzgut Wasser (Oberflächenwasser und Grundwasser): Grundwasserspiegel; Auswirkungen der geplanten Neubebauung auf die Grundwasserneubildung; Entwässerungskonzeption mit Maßnahmen zur Rückhaltung, Versickerung und verzögerter Einleitung von Niederschlagswasser
  • Schutzgut Klima und Luft: mikroklimatische Ausgangssituation einschließlich Luftgüte und zu erwartende Veränderungen; Maßnahmen zur Minderung lokalklimatischer Auswirkungen der Neubebauung
  • Schutzgüter Pflanzen und Tiere einschließlich Arten- und Lebensgemeinschaften sowie biologische Vielfalt und Artenschutz: vorhandener Vegetationsbestand und Biotoptypen, Bewertung der planungsbedingten Auswirkungen, erforderliche Baumfällungen und vorgesehene Ausgleichspflanzungen; Vorkommen geschützter Arten und Auswirkungen der Planung auf diese Arten, hier insbesondere auf Haselmäuse, Fledermäuse, Brutvögel, Amphibien und Reptilien einschließlich Maßnahmen zur Vermeidung von Lebensraumverlusten sowie zur Minderung sonstiger nachteiliger Auswirkungen; Maßnahmen zum Ausgleich für sonstige Biotopflächen
  • Landschaftsbild: Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbildes, voraussichtliche Veränderungen durch die Neubebauung und Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung nachteiliger Auswirkungen
  • Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung für die vorgenannten Schutzgüter als Grundlage für die Abwägung sowie für die Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen und für vertragliche Regelungen zum Ausgleich (auch außerhalb des Plangebietes)
  • Schutzgut Mensch einschließlich menschlicher Gesundheit: Lärmbelastung der vorhandenen und geplanten Bebauung durch den Verkehr auf umliegenden Straßen; Ermittlung und Bewertung zusätzlicher Lärmbelastungen benachbarter Wohnnutzungen durch planungsbedingte Neuverkehre, Ermittlung und Bewertung der Lärmbelastung künftiger Bewohner des Baugebietes; Verbindung vorhandener Hauptwanderwege nordöstlich und südlich des Plangebietes durch Schaffung neuer öffentlicher Grünflächen und Herstellung neuer Wegeverbindungen
  • Kultur- und sonstige Sachgüter: Hinweis auf archäologische Funde im Umfeld des Plangebietes und mögliche Funde im Plangebiet
  • Aussagen zu Wechselbeziehungen und –wirkungen zwischen den Schutzgütern
  • Aussagen zum Monitoring

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu vorzugsweise per E-Mail (bebauungsplanung@luebeck.de), schriftlich (Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck) oder während eines vereinbarten Termins (Tel.: 0451-122 6154) zur Niederschrift abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Lübeck, 07.06.2024                                                    

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 - Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung                                                    

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    09.06.2024
Anlagen