AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
Bebauungsplan 23.27.00 – Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße –
hier:
Wiederaufnahme des Bebauungsplanverfahrens gemäß § 215a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 17.06.2024 bis einschließlich 19.07.2024
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 03.06.2024 die Wiederaufnahme des Verfahrens für den Bebauungsplan 23.27.00 – Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße – gemäß § 215a Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Das Bebauungsplanverfahren wurde ursprünglich auf der Grundlage des § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung und ohne Beachtung der Regelung zum Ausgleich abgeschlossen. Gemäß Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verstößt dieses Vorgehen gegen EU-Recht und auf dieser Rechtsgrundlage aufgestellte Bebauungspläne sind unwirksam. Der nachfolgend in das Baugesetzbuch aufgenommene § 215a BauGB ermöglicht bis zum 31.12.2024 die Heilung solcher Bebauungspläne.
Zur Behebung der Fehler wird für den bisher nicht rechtswirksamen Bebauungsplan 23.27.00 gemäß § 215a Abs. 2 BauGB ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Der Bebauungsplan ist nunmehr für die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörde gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, den Umweltbereich nach § 2a BauGB und die Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 BauGB ergänzt worden.
Das Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplans 23.27.00 – Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße – liegt im Stadtteil St. Lorenz Nord, Ortsteil Schönböcken, zwischen dem Steinrader Damm und dem Flutgraben, westlich des Campingplatzes sowie östlich des Grundstückes Steinrader Damm Nr. 36 und zwischen dem Steinrader Damm und der Schönböckener Hauptstraße, östlich des Sportplatzes.
Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.
Übersichtsplan
siehe Anlage
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans 23.27.00 – Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße – sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Wohngebiets, einer Kindertagesstätte und die Aktivierung von Nachverdichtungspotenzialen geschaffen werden.
Die Veröffentlichung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt vom 17.06.2024 bis einschließlich 19.07.2024 auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen unter: https://www.luebeck.de/bebauungsplaene
Verfügbar sind in dieser Zeit der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, die zugehörige Begründung mit Umweltbericht sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen.
Zusätzlich werden die Unterlagen zur Einsichtnahme im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12 zu folgenden Öffnungszeiten ausgelegt:
montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (zuständige Sachbearbeiterin Tel.: 0451-122 6154 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de).
Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind in Form des Umweltberichts zum Bauleitplan (Kapitel 6 der Begründungen), als Fachgutachten sowie als Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu folgenden Themen verfügbar und liegen mit aus:
Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu vorzugsweise per E-Mail (bebauungsplanung@luebeck.de), schriftlich (Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck) oder während eines vereinbarten Termins (Tel.: 0451-122 6154) zur Niederschrift abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Lübeck, 07.06.2024
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 - Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung