Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung von Jahresabschlüssen der
Hansestadt Lübeck oder/und ihrer Stiftungen
hier: öffentliche Auslegung des
+ Jahresabschluss zum 31.12.2022 der „Kulturstiftung Hansestadt Lübeck“
Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 30.05.2024 die oben aufgeführten Jahresabschlüsse beschlossen und somit festgestellt.
Die jeweiligen Bilanzen mit Anhang, Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes und Feststellungsbeschluss der Lübecker Bürgerschaft darüber sind gem. § 92 Abs. 4 GO örtlich bekannt zu machen.
Die Jahresabschluss-Beschlussvorlagen sind im Politik-Informationssystem Lübeck online frei aufrufbar unter
https://www.luebeck.de/de/rathaus/politik/pil/bi/yw010.asp - „Recherche“ - Suchbegriff „Jahresabschluss“.
Die Jahresabschlüsse der Hansestadt Lübeck selbst sind zudem mit allen Anlagen frei verfügbar abrufbar unter:
https://www.luebeck.de/de/rathaus/verwaltung/finanzen/interaktiver-haushalt.html
Die öffentliche Auslegung in Papierform erfolgt für die Dauer von 1 Monat ab Veröffentlichung im Dienstgebäude des Bereichs „Haushalt und Steuerung“, Mengstrasse 16.
Die Einsichtnahme ist dort aber nur nach vorheriger telefonischer Termin-Absprache unter Tel.Nr.: 0451/122 2060 möglich.
gez.
Jan Lindenau
Bürgermeister