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Öffentliche Bekanntmachung der Einziehungsabsicht

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat in ihrer Sitzung am 28.03.2024 folgende Einziehung beschlossen:

Die im nachfolgenden Lageplan rot unterlegte öffentliche Wegeverbindung hinter den Grundstücken Kirchwerderstraße 5-25, Flurstück 26/72, Flur 16, Gemarkung St. Lorenz.

Die Einziehung soll nach § 8 Abs. 1, Satz 2, des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631) erfolgen.

In der Zeit vom 03.06.2024 bis einschließlich 01.07.2024 hängt der Lageplan der einzuziehenden Fläche im Fachbereich 5 Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/ Erdgeschoss) während der Geschäftszeiten:

                               montags bis dienstags jeweils von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr,

                               donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

                               freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zur Einsichtnahme aus.

Betroffene, deren Belange durch diese Einziehung berührt werden, haben Gelegenheit, Einwendungen bis zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der auslegenden Dienststelle – Bereich 660 Stadtgrün und Verkehr, Sandstraße 27, Zimmer DG 07, zu erheben.

Lübeck, den 29.05.2024

Hansestadt Lübeck
gez.                                                           
Der Bürgermeister
Jan Lindenau

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    31.05.2024
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