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Widerspruch gegen Datenübermittlung An das Bundesamt für Wehrverwaltung

Widerspruch gegen Datenübermittlung
An das Bundesamt für Wehrverwaltung

 

Aufgrund § 18 Abs. 7 Satz 2 des Melderechtsrahmengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.04.2002 (BGBl.I S. 1342), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften 2011 (Wehrrechtsänderungsgesetz 2011) vom 28.04.2011 (BGBl.I S. 678) weist die Hansestadt Lübeck darauf hin, dass Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2014 das 18.Lebensjahr vollenden, der einmal jährlich stattfindenden Datenübermittlung gemäß § 58 des Wehrpflichtgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.08.2011 (BGBl.I S 1730) widersprechen können.

Gemäß § 58 des Wehrpflichtgesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften einmal jährlich Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:

 

  1. Familiennamen,
  2. Vornamen,
  3. gegenwärtige Anschrift.

 

Im Jahr 2013 findet die Datenübermittlung bis zum 31.03.2013 statt. Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen nach § 18 Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) dem widersprochen haben.

 

Sofern dieser Widerspruch nicht schon anlässlich der Anmeldung bei der Meldebehörde eingelegt und im Melderegister gespeichert wurde, können die Betroffenen ab sofort diesen Widerspruch schriftlich beim Bereich Melde- und Gewerbeangelegenheiten/ 3.322.1 Stadtteilbüros der Hansestadt Lübeck, Postfach, 23539 Lübeck, oder in einem der sechs Lübecker Stadtteilbüros, Dr.-Julius-Leber-Str. 46-48 (Innenstadt), Fackenburger Allee 29 (St. Lorenz), Adolf-Ehrtmann-Str. 3 (St. Gertrud), Moislinger Berg 2 (Moisling), Kirchplatz 7 a/b (Kücknitz) und Parkallee 1 (Travemünde) während der Servicezeiten einlegen.

Die Servicezeiten: Montag u. Dienstag 8-14 Uhr, Donnerstag 8-18 Uhr sowie Freitag 8-12 Uhr. Das Stadtteilbüro Travemünde hat dienstags von 8-14 Uhr und freitags von 8-12 Uhr geöffnet. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist bis zum 28.02.2013 zu erklären.

 

Lübeck, den 23.10.2012                                                                        Hansestadt Lübeck

                                                                                                                    Der Bürgermeister

                                                                                                                    Bereich Melde- und Gewerbeangelegenheiten

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    30.10.2012