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Bekanntmachung gemäß § 14 Abs. 5 des Kommunalprüfungsgesetzes Jahresabschluss des Eigenbetriebes der Hansestadt Lübeck

Bekanntmachung gemäß § 14 Abs. 5 des Kommunalprüfungsgesetze
Jahresabschluss des Eigenbetriebes der Hansestadt Lübeck
Lübecker Schwimmbäder für das Wirtschaftsjahr 2011

 

Im Auftrage des Landesrechnungshofes Schleswig-Holstein hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HBRT Hamburg-Bremer Revisions- und Treuhand GmbH,

den Jahresabschluss 2011 der Lübecker Schwimmbäder, der mit einer Bilanzsumme von 8.125.309,54 Euro und einem Jahresverlust von 3.848.000,36 Euro schließt, geprüft und dafür folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

 „Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Lübecker Schwimmbäder, Lübeck, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 geprüft. Durch § 13 Abs. 1 Nr. 3 KPG SH wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prü-

fung erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs i.S.v.

§ 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und La-

gebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und die wirtschaftlichen Ver-

hältnisse des Eigenbetriebes liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetrie-

bes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den

Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes abzugeben.

 

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 13 Abs. 1 Nr. 3 KPG SH

unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so

zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstel-

lung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger

Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und

Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit

hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Ei-

genbetriebes Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlun-

gen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und

rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berück-

sichtigt. Im Rahmen der Prüfung wird die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen

internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresab-

schluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung

umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen

Einschätzungen der Werkleitung des Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdar-

stellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Prüfung der wirtschaftlichen Ver-

hältnisse haben wir darüber hinaus entsprechend den vom IDW festgestellten Grundsätzen

zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhält-

nisse gemäß § 53 HGrG vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine

hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

 

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vor-

schriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Er-

tragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss,

vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die

Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes geben nach unserer Beurteilung keinen

Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.“

 

Hamburg, 25. April 2012

 

HBRT Hamburg-Bremer

Revisions- und Treuhand-GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Landahl

Wirtschaftsprüfer

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck beschloss in ihrer Sitzung am

30. August 2012:

 

1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Lübecker Schwimmbäder für das Wirtschaftsjahr

    2011 wird wie folgt festgestellt:

 

 Es betragen

 die Bilanzsumme                                                                 8.125.309,54 €

 die Erträge (vor Verlustausgleich durch die HL)            1.664.194,67 €

 die Aufwendungen                                                               5.512.195,03 €

 der Jahresverlust                                                                -3.848.000,36 €

 

2. Der ausgewiesene Jahresverlust wird wie folgt behandelt: 

    4.000.000,00 € hat die Hansestadt Lübeck bis zum 31. 12. 2011 geleistet, 180.000,00 €
    waren darüber hinaus für das Jahr 2011 bewilligt, der Zahlungseingang lag jedoch nach
    Buchungsschluss, so dass von dem insgesamt überzahlten Betrag 145.634,11 € als
    Investitionszuschuss für den Ankauf des Miteigentumsanteils von Maritim am Aqua Top
    (€ 350 T) gewährt wird und darüber hinaus 186.365,53 € auf die Zuschussgewährung der
    HL für 2012 angerechnet wird.

 

 

Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind ab dem 15. November 2012 für sieben Tage in den Räumen der Lübecker Schwimmbäder, Ziegelstraße 152 in 23556 Lübeck öffentlich ausgelegt.

 

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 15.00 Uhr.

 

Lübeck, den 23. 10. 2012

 

Lübecker Schwimmbäder“

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    30.10.2012