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Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung

Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung

  1. Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtgrün und Verkehr, verfügt folgende Widmung:

Gemäß § 6 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl.-SH S. 631) werden in Ausführung des Beschlusses der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 25.01.2024 nachstehende Straßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

 

Straßen

Gemarkung:

Flur:

Flurstücke:

 

Alter Wasserturm


St. Jürgen


  3

13

896, 920 tlw.

1844, 1853

 

Brunnenstube

St. Jürgen

  3

887 tlw.

 

Zum Wasserspeicher




St. Jürgen




  3

 

13

898, 892, 849, 920 tlw., 887 tlw., 915, 916, 923, 924, 925

1847, 4/1

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 a StrWG als Gemeindestraße – Ortsstraße.

  1. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Hansestadt Lübeck, der Bürgermeister, Fachbereich 5 - Planen und Bauen, Bereich 660 - Stadtgrün und Verkehr, Mühlendamm 20, 23552 Lübeck (Postanschrift: 23539 Lübeck) erhoben werden.

  1. Die Widmungsverfügung mit Lageplan und Beschlussvorlage können im Internet unter luebeck.de/Öffentliche Bekanntmachungen eingesehen werden.

 

Lübeck, den 11.04.2024
Hansestadt Lübeck                         

gez.
Der Bürgermeister
Jan Lindenau