Bekanntmachung
über die Schneebeseitigung auf den Wegen der öffentlichen Grünanlagen
gemäß § 2, Abs. 2 der Grünanlagensatzung vom 24.06.2003
Folgende Wege in den öffentlichen Grünanlagen werden von Schnee geräumt und bei Glatteis abgestumpft:
I. Holstentor: Treppen und Anlagenweg zum Holstentor
II. Buntekuh: Von der Ewerstraße zur Karavellenstraße mit Anschluss zur Briggstraße
III. Mühlenteiche: Von der Wallstraße zum Mühlendamm;
Vom Mühlendamm zur Musterbahn
IV. Mühlentor: Vom Mühlentorteller bis zur Bäckerstraße (Herrmann-Hesse-Weg);
Gebhardweg: Von der Mühlentorbrücke zur ehemaligen LVA;
Von der Mühlentorbrücke zum 1. Polizeirevier (Anlagenweg zur ehemaligen
Seefahrtschule);
Verbindungsweg von der Wakenitzbrücke/ Ratzeburger Allee zur Gärtnergasse
V. Hüxtertor: Von der Hüxtertorallee, Haus Nr. 2 zur Rehderbrücke und weiter bis zur Hüxtertorbrücke
VI. Lauerhof: Plattenweg vom Marliring zur Albert-Schweitzer-Straße
VII. Burgtor: Vom Burgtor zur Untertrave, einschließlich der Treppe;
Verbindungsweg von der Burgtorbrücke zur Falkenstraße;
Von der Fährstraße zur Hubbrücke;
Vom Gustav-Radbruch-Platz zur Gertrudenstraße;
Von der Parkstraße nahe Adolfplatz zur Krügerstraße zwischen den Parkteichen
(Radweg);
Von der Marlistraße durch den Dräger-Park zur Alexanderstraße
VIII. Eichholz: Verbindungsweg zwischen der Straße An den Schießständen und dem Wendehammer
Guerickestraße zur Dieselstraße
IX. Hochschulstadtteil: Von der Berliner Allee bis Carlebach-Park (Grüne Fuge)
X. Städt. Friedhöfe: Hauptwege von den Eingängen zu den Kapellen und Leichenhllen der städtischen
Friedhöfe Vorwerk, Burgtor und Waldhusen
Die übrigen Wege in den öffentlichen Grünanlagen werden n i c h t von Schnee geräumt und gegen Glatteis abgestumpft; ihr Betreten geschieht auf eigene Gefahr!
Lübeck, 6. November 2012
Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck
Bereich Stadtgrün und Friedhöfe