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Feststellung einer Listennachfolgerin als Mitglied der Bürgerschaft

Bekanntmachung über die
Feststellung einer Listennachfolgerin als Mitglied der Bürgerschaft

Herr Stefan Krause (CDU) hat durch Erklärung auf sein Bürgerschaftsmandat und seinen Sitz in der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck verzichtet.

Als nächste Nachfolgerin habe ich nach § 44 Abs. 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in der zurzeit geltenden Fassung die auf dem Listenwahlvorschlag der Partei CDU für die Bürgerschaftswahl vom 14. Mai 2023 unter der lfd. Nr. 11 aufgeführte Bewerberin

Hülya Tac
Eventmanagerin
geb. im Jahr 1987
wohnh. in 23566 Lübeck,

festgestellt.

Frau Hülya Tac hat die Mitgliedschaft in der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck am 25.03.2024 erworben.

Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte der Hansestadt Lübeck nach § 44 Abs. 3 i. V. mit § 38 GKWG binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung „Einspruch“ einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Hansestadt Lübeck, Bereich Logistik, Statistik und Wahlen, Fackenburger Allee 29, 23539 Lübeck, zu erheben. Die Einspruchsfrist beginnt am 27.03.2024.

 

Lübeck, den 26.03.2024

 

Hansestadt Lübeck
Der Gemeindewahlleiter
Jan Lindenau Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    26.03.2024