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Bekanntmachung der TenneT TSO GmbH

Ankündigung von bodenkundlichen und geotechnischen Vorarbeiten
Für den Bau einer 380-kV-Freileitung – nördlicher Abschnitt

Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber in der Region plant die TenneT TSO GmbH gemeinsam mit der Schleswig-Holstein Netz AG den Bau einer ca. 80 Kilometer langen 380-/110-kVFreileitung von Lübeck bis zur Elbe (Elbe-Lübeck-Leitung).

Das Netzausbauvorhaben setzt sich aus dem Vorhaben Nr. 84 und Nr. 58 des Bundesbedarfsplangesetzes zusammen. Als Teil der Netzausbaumaß- nahme planen die TenneT und die Schleswig-Holstein Netz AG die Mitführung von zwei 110-kV-Systemen auf dem Gestänge der geplanten 380-kV-Leitung als Ersatz für die bestehende 110-kV-Freileitung. Ziel der 110-kV Mitnahme ist die erforderliche Erhöhung der Übertragungskapazität auf der Hochspannungsebene. Der nördliche Abschnitt verläuft von Lübeck bis zum geplanten Netzverknüpfungspunkt in der Gemeinde Sahms. Südlich schließt sich der Abschnitt vom Netzverknüpfungspunkt bis zur Elbe im Raum Krümmel an. Für den nördlichen Abschnitt ist die Einreichung der Antragsunterlagen auf Planfeststellung für 2024 geplant, für den südlichen Abschnitt 2025. Um später einen zügigen Bauverlauf zu gewährleisten, werden jetzt im nördlichen Abschnitt notwendige Vorarbeiten durchgeführt. Hierzu gehören Baugrunduntersuchungen, um für das Planfeststellungsverfahren wichtige Informationen zu gewinnen. Die Rechtsgrundlage für die Zulässigkeit dieser Vorarbeiten findet sich in § 44 EnWG.

Baugrundhauptuntersuchungen

Die Arbeiten dienen dazu, die bodenphysikalischen Eigenschaften zu untersuchen, um für den Bau die richtigen Fundamente planen zu können. Vorgesehen sind Druck- und schwere Rammsondierungen zur Ermittlung der Lagerungsdichte der anstehenden Böden, sowie Bohrungen zur Entnahme von Bodenproben.

Bei der Drucksondierung wird eine genormte Sondierspitze mit gleichbleibender Geschwindigkeit in den Boden gepresst. Bei einer schweren Rammsondierung wird die Sondierspitze hingegen mit einem Gewicht von 50 kg in den Boden gerammt. Die Bohrungen werden mit einem Großbohrgerät sowie einem Begleit-LKW durchgeführt. Die Bohrlöcher werden anschließend wieder verfüllt. Bei Verdacht auf Kampfmittel wird zusätzlich eine Kampfmitteluntersuchung mittels Oberflächensondierungen (ohne Bodeneingriff) vorgenommen. In Abhängigkeit von den Ergebnissen können zu einem späteren Zeitpunkt ergänzende Untersuchungen wie beispielsweise der Bau von Grundwassermessstellen erforderlich werden.

Um die Befahrbarkeit für die Bohr- und Sondiergeräte zu gewährleisten und die Arbeiten so schonend wie möglich durchzuführen, werden, je nach Witterungsbedingungen und Bodenverhältnissen, vorab mobile Baustraßen ausgelegt. Dies erfolgt in der Regel in Form von Stahlplatten, Hartholz-Baggermatratzen oder Aluminiumpaneelen. Im Vorwege werden die Ansatzpunkte der Bohrungen und Sondierungen durch Mitarbeiter der beauftragten Firmen eingemessen und ausgepflockt. Sowohl vor Beginn als auch nach Abschluss der Arbeiten wird eine Fotodokumentation zur Beweissicherung der Zuwegungen und Bohrstandorte durchgeführt.

Ort der geplanten Maßnahmen

Der zu untersuchende Grund der Untersuchungskampagne verläuft über ca. 50 km entlang der geplanten Freileitung zwischen Mast 1 bis 134. Bodenproben werden an circa 144 ausgewählten Punkten entnommen, und zwar an oder in der Nähe der geplanten Maststandorte.

Bohrfirma

Die TenneT TSO GmbH hat die TerraTec Baugrunduntersuchung GmbH damit beauftragt, die erforderlichen Baugrundhauptuntersuchungen durchzuführen. Die Ergebnisse der Bohrungen sowie der labortechnischen Untersuchungen und die Analysen werden in einem geotechnischen Bericht zusammengefasst.

Art und Umfang der Untersuchungen

Die Baugrunderkundungen mit o.g. Verfahren und etwaige Kampfmitteluntersuchungen dauern an den einzelnen Ansatzpunkten ein bis drei Tage.

Die Arbeiten werden durch Unternehmen im Auftrag der TenneT TSO GmbH durchgeführt. Mitarbeiter der TenneT werden die Arbeiten zeitweise begleiten. Für den An- und Abtransport aller für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Geräte, Fahrzeuge, Werkzeuge und Materialien müssen ggf. temporäre Abstellflächen in Anspruch genommen werden. Die beschriebenen Arbeiten sind möglicherweise nicht in vollem Umfang auf jedem Grundstück erforderlich. Welche Maßnahmen im konkreten Einzelfall erforderlich sind, hängt u.a. von den örtlichen Gegebenheiten, den wetterbedingten Bodenverhältnissen und den erzielten Untersuchungsergebnissen ab.

Nutzung von Grundstücken und Entschädigung bei möglichen Flurschäden

Für die Arbeiten müssen private Grundstücke sowie Waldwege und landwirtschaftliche Wege betreten und befahren werden. Im Falle von behördlichen Auflagen werden der Einsatz von Baggermatten, ökologische und archäologische Baubegleitung, archäologische Untersuchungen oder Ähnliches durchgeführt. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, werden die entstandenen Schäden durch TenneT bzw. durch die beauftragten Firmen behoben oder entschädigt.

Gesetzliche Grundlage

Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Mit einer ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG angekündigt. Darüber hinaus informiert die TenneT TSO GmbH bzw. die beauftragte Baufirma alle betroffenen Eigentümer persönlich über die anstehenden Maßnahmen. Die betroffenen Grundstücke und die Zuwegungen sind in der Flurstückliste dargestellt. Diese ist auch unter https://www.tennet.eu/de/elbe-luebeck-leitung/flurstuecke abrufbar.

Ihr Ansprechpartner

Für Fragen zum Projekt, den geplanten Maßnahmen sowie Mitteilungen wenden Sie sich an unseren Bürgerreferenten Jan Niklas Wölfel:

T +49 921 50740-5491 janniklas.woelfel@tennet.eu

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    22.03.2024