Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
hier: Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 (1) Satz 2 BauGB für die 75. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich „Rönnauer Weg“ im Stadtteil
Travemünde und den Bebauungsplan 32.76.02 – Rönnauer Weg – sowie der öffentlichen Auslegung
der Entwürfe der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den
Teilbereich „Rönnauer Weg“ im Stadtteil Travemünde und des Bebauungsplanes 32.76.02
– Rönnauer Weg – gemäß § 3 (2) BauGB
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 05.11.2012 die Aufstellung und die öffentliche Auslegung der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich „Rönnauer Weg“ im Stadtteil Travemünde und des Bebauungsplanes 32.76.02 – Rönnauer Weg – beschlossen.
Die gebilligten und zur Auslegung bestimmten Entwürfe der 75. Flächennutzungsplanänderung für den Teilbereich „Rönnauer Weg“ im Stadtteil Travemünde und des Bebauungsplanes 32.76.02 – Rönnauer Weg – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, und die dazugehörigen Begründungen liegen in der Zeit vom 21.11.2012 bis einschließlich 21.12.2012 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 – 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls mit aus: der Landschaftsplan, eine Baugrunderkundung und Beurteilung, eine faunistische Potentialabschätzung und artenschutzrechtliche Betrachtung, ein grünordnerischer Fachbeitrag, eine schalltechnische Untersuchung und eine Untersuchung zum Klimaschutz.
Des Weiteren liegen wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen mit aus.
Die Entwürfe der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes sowie die Begründungen dazu können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.
Für den Bebauungsplan: Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.
Der räumliche Geltungsbereich der o. g. Bauleitpläne liegt im Stadtteil Travemünde, Gemarkung Rönnau, Flur 2, nördlich des Pommernzentrums zwischen der Bundesstraße 75 im Westen und der Eisenbahnstrecke Lübeck-Travemünde im Osten (Im Einzelnen umfasst der Geltungsbereich das Flurstück 57/21 sowie teilweise die Flurstücke 57/12 und 90/2). Begrenzt wird das Plangebiet im Norden durch den Rönnauer Weg, im Osten durch die Wohnbebauung am Rönnauer Weg und eine Grünanlage, im Süden durch die Reihenhäuser des Pommernzentrums und im Westen durch das Grundstück der ehemaligen „Hagelstein Villa“.
Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.
Durch die vorgenannten Bauleitpläne sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer Wohnbebauung mit ca. 30 Wohneinheiten in Form von Einzel- und Doppelhäusern geschaffen werden.
Lübeck, 12.11.2012 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung