AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
Bebauungsplan 05.50.00 – Schwartauer Landstraße / Müritzweg –
hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
in der Zeit vom 02.04.2024 bis einschließlich 03.05.2024
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 18.03.2024 die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans 05.50.00 – Schwartauer Landstraße / Müritzweg – und der zugehörigen Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der geltende Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck wird nach Abschluss des Bebau-ungsplanverfahrens gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil St. Lorenz Nord, Stadtbezirk Falkenfeld/Vorwerk. Es umfasst die Flurstücke 3/145, 435 und teilweise die Flurstücke 3/177 und 86/12 aus Flur 3 der Gemarkung Vorwerk an der Schwartauer Landstraße Nr. 75 - 79 (ungerade Nummern).
Begrenzt wird das ca. 0,54 ha große Plangebiet
Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.
Übersichtsplan
siehe Anlage
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans 05.50.00 – Schwartauer Landstraße / Müritzweg – sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Pflegeheims geschaffen werden.
Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt vom 02.04.2024 bis einschließlich 03.05.2024. In dieser Zeit liegen der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, und die zugehörige Begründung öffentlich aus. Es bestehen folgende Möglichkeiten zur Einsichtnahme:
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu vorzugsweise per E-Mail (bebauungsplanung@luebeck.de), schriftlich (Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck) oder während eines vereinbarten Termins (Tel.: 0451-122 6135) zur Niederschrift abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Lübeck, 22.03.2024
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung