Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
hier: 1. Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 (1) Satz 2 BauGB für die
105. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich
„Breden / Segeberger Landstraße“ im Stadtteil St. Lorenz Nord und den
Bebauungsplan 23.25.00 – Breden / Segeberger Landstraße –
2. Öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zur
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) Satz 1 BauGB für die 105. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich „Breden / Segeberger
Landstraße“ im Stadtteil St. Lorenz Nord und den Bebauungsplan 23.25.00
– Breden / Segeberger Landstraße –
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 05.11.2012 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Plangebiet die 105. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich „Breden / Segeberger Landstraße“ im Stadtteil St. Lorenz Nord und der Bebauungsplanes 23.25.00 – Breden / Segeberger Landstraße – aufgestellt werden.
Die Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Groß Steinrade / Schönböcken des Stadtteils St. Lorenz Nord unmittelbar an der Grenze zur Ortslage Eckhorst der Gemeinde Stockelsdorf. Es umfasst die Flurstücke 469/4 (tlw.), 466/10 (tlw.), 467 (tlw.), 470/3, 469/3 und 468 (ohne Flurbezeichnung) aus der Gemarkung Groß Steinrade.
Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.
Durch die Bauleitpläne sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um am Rand des derzeitigen Reitplatzgeländes eine Reithalle mit einer Grundfläche von ca.1.250m² zu errichten.
Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 19.11.2012 bis einschließlich 30.11.2012 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss), durch Aushang der erarbeiteten Planungsvorstellungen Gelegenheit zu weiterer Information (Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung) sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Diese Unterlagen können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Lübeck 12.11.2012 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung