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Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
Bebauungsplan 32.77.00 – Europaweg / Ostseestraße –

hier:        

  1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 und § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
  1. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB in der Zeit vom 18.03.2024 bis einschließlich 05.04.2024

 

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 07.12.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans 32.77.00 – Europaweg / Ostseestraße – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.

Das Plangebiet des Bebauungsplans 32.77.00 – Europaweg / Ostseestraße – liegt im Stadtteil Travemünde und umfasst Flächen südlich der Straße Europaweg, westlich der Ivendorfer Landstraße sowie nördlich und südlich der Ostseestraße.

Begrenzt wird das ca. 11,6 ha große Plangebiet

  • im Süden und Westen durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,
  • im Norden durch den Europaweg und die wohnbaulich genutzten Grundstücke der Siedlung „Kleines Haff“,
  • im Osten durch die Ivendorfer Landstraße.

Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.

Übersichtsplan

siehe Anhang

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Neubebauung der untergenutzten bzw. brachgefallenen Gebäude (Ostseeakademie und Wirtschaftsgebäude) mit einer Wohnbebauung sowie für eine künftige Nachnutzung des Bereichs der Flüchtlingsunterkunft geschaffen werden.

Gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB wurde eine Vorprüfung des Einzelfalls unter Verwendung der Kriterien der Anlage 2 zum BauGB durchgeführt. Die Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass mit der verfolgten Umnutzung bzw. teilweisen Nachverdichtung des bereits überwiegend bebauten Planungsbereichs voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, die nach § 2 Abs. 4 Satz 4 BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen wären. Das beschleunigte Verfahren nach § 13a Abs. 2 BauGB kann daher zur Anwendung kommen.                             

Diese Einschätzung ergibt sich im Wesentlichen aus folgenden Gründen:

  • Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der u.a. die bauliche Wiedernutzbarmachung einer Brachfläche und die nutzungsbezogene Weiterentwicklung eines bestehenden Wohngebietes regelt. Das Maß der baulichen Nutzung wird gegenüber dem bisherigen Planungsrecht nicht wesentlich verändert.
  • Es erfolgt keine Inanspruchnahme bzw. Umnutzung von landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder unter Naturschutz stehenden Flächen.
  • Die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes verursachen voraussichtlich keine erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes oder der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts.
  • Gegenüber der Bestandssituation wird voraussichtlich keine Verschlechterung des Wasserhaushalts eintreten.
  • Die geplanten Eingriffe in den Baum- und Gehölzbestand sind voraussichtlich nicht erheblich und vorübergehend.
  • Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und Schutzzwecke von FFH-Gebieten oder europäischen Vogelschutzgebieten (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB).
  • Im Hinblick auf den Hafen- und Verkehrslärm können durch geeignete Maßnahmen, wie Grundrissgestaltung und passiven Schallschutz gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse geschaffen werden.
  • Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind voraussichtlich nicht zu beachten.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen werden in einer

Öffentlichen Veranstaltung am 19.03.2024 um 18:30 Uhr

in der Aula der Stadtschule Travemünde, Hirtengang 10, 23570 Lübeck, vorgestellt. Der Öffentlichkeit wird hierbei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Zudem wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 18.03.2024 bis einschließlich 05.04.2024 über folgende Beteiligungsmöglichkeiten die Gelegenheit zur Information über Ziele, Zweck und Auswirkungen der Planung sowie zur Erörterung und Stellungnahme gegeben:

  • Internetseiten der Hansestadt Lübeck mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen unter: https://www.luebeck.de/bebauungsplaene
  • Aushang im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck zu folgenden Öffnungszeiten: montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung – zuständige Sachbearbeiterin Tel.: 0451-122 6118 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de.

Während dieser Frist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu vorzugsweise per E-Mail (bebauungsplanung@luebeck.de), schriftlich (Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck) oder während eines vereinbarten Termins (Tel.: 0451-122 6118) zur Niederschrift abgeben.

Im weiteren Verfahren ist eine öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehen. Die Öffentlichkeit erhält erneut die Gelegenheit zur Erörterung und Stellungnahme. Hierzu wird eine gesonderte Bekanntmachung erfolgen.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

 

Lübeck, 15.03.2024                                                                     

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    17.03.2024
Anlagen