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2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck

2. Satzung
zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck
vom 12.03.2024

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung (GO) wird die Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck vom 22.04.2022 (veröffentlicht am 26.04.2022 im Internet unter www. Bekanntmachungen.luebeck.de) in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 15.06.2023 (veröffentlicht am 20.06.2023 im Internet unter www. Bekanntmachungen.luebeck.de) nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft vom 30.11.2023 und mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes SchleswigHolstein wie folgt geändert:

1.
§ 14 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
Mitglieder der Bürgerschaft erhalten eine monatliche pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 % des jeweils in der EntschVO festgelegten Höchstsatzes.

2. 
Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

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Die Genehmigung nach § 4 der Gemeindeordnung wurde mit Erlass des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein vom 28.02.2024 (Az.: IV 313-2923/2024) erteilt.

 

Lübeck, den 12.03.2024

gez.

Bürgermeister
Jan Lindenau

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    14.03.2024