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Örtliche Bekanntmachung

Bekanntmachung über die
Feststellung eines Listennachfolgers als Mitglied der Bürgerschaft

Frau Dalila Mecker (DIE LINKE) hat durch Erklärung auf ihr Bürgerschaftsmandat und ihren Sitz in der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck verzichtet.

Als nächsten Nachfolger habe ich nach § 44 Abs. 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in der zurzeit geltenden Fassung den auf dem Listenwahlvorschlag der Partei DIE LINKE für die Bürgerschaftswahl vom 14. Mai 2023 unter der lfd. Nr. 4 aufgeführten Bewerbern

Sascha Luetkens
Auszubildender
geb. im Jahr 1976
wohnh. in 23564 Lübeck,

festgestellt.

Herr Sascha Luetkens hat die Mitgliedschaft in der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck am 08.03.2024 erworben.

Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte der Hansestadt Lübeck nach § 44 Abs. 3 i. V. mit § 38 GKWG binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung „Einspruch“ einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Hansestadt Lübeck, Bereich Zentrale Verwaltungsdienste, Statistik und Wahlen, Fackenburger Allee 29, 23539 Lübeck, zu erheben. Die Einspruchsfrist beginnt am 09.03.2024.

 

Lübeck, den 08.03.2024

Hansestadt Lübeck
Der Gemeindewahlleiter
Jan Lindenau Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    08.03.2024