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Bekanntmachung einer Einziehungsverfügung

 Bekanntmachung einer Einziehungsverfügung

 

1. Nach § 8 Abs. 1, Satz 2, des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der
    Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631) wird in der Hansestadt Lübeck
    folgende öffentliche Verkehrsfläche gemäß Plan eingezogen:

 

Teilfläche des Parkplatzes St.-Hubertus und eines Teilstücks des öffentlichen Weges zum Pallasweg Gemarkung Strecknitz, Flur 3, Flurstück 8/299 tlw.

Skizze:

(siehe in der Anlage unten)

 

 

 

 

2. Rechtsbehelfsbelehrung

 

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der auslegenden Dienststelle – Bereich 660 Stadtgrün und Verkehr, Kleiner Bauhof 11, Zimmer 3.-1.01 ff –   Widerspruch eingelegt werden.

 

3. Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im Fachbereich 5 Planen und Bauen der Hansestadt
    Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/ Erdgeschoss) während der Geschäftszeiten:

 

montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

eingesehen werden.

 

Lübeck, den 01.11.2012

gez. Saxe     

Hansestadt Lübeck

Der Bürgermeister               Siegel

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    27.11.2012
Anlagen