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8. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck

8. Satzung
zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck
vom 12.11.2012

 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung (GO) wird die Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck vom 19.06.2003 (Lübecker Stadtzeitung vom 01.07.2003) in der Fassung der 7. Änderungssatzung vom 15.05.2012 nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft vom 27.09.2012 und mit Genehmigung des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein wie folgt geändert:

 

1.                  § 6 Abs. 2 Nr. 5 wird gestrichen.

2.                  Die bisherige Nr. 6 wird Nr. 5 und dem Fachbereich 3 zugeordnet.

3.                  In § 6 Abs. 2 Nr. 5 (neu) werden die Überschrift und die Aufgabengebiete wie folgt ergänzt:

Umwelt- und Kleingartenausschuss

Kleingartenwesen

4.         Die bisherigen Nummern 7 bis 11 in § 6 werden Nummern 6 bis 10.

5.         § 14 Abs. 7 wird wie folgt gefasst:

Der Höchstbetrag der Verdienstausfallentschädigung je Stunde für Selbständige und Freiberufler gem. §  13 Abs. 2 EntschVO beträgt 27,50 Euro; maximal 137,50 Euro pro Tag.

 

Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 01.12.2012 in Kraft.

 

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Die Genehmigung nach § 4 der Gemeindeordnung wurde mit Erlass des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 22.10.2012 (Az.: IV 313 – 160.111.2-03) erteilt.

 

Lübeck, den 12.11.2012

 

Bernd Saxe

Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    27.11.2012