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I. NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2012

I. NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK
für das Haushaltsjahr 2012

 

Aufgrund des § 95 b der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom 29.11.2012 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

 

§§ 1 - 7

 

Unverändert

 

§ 8

 

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Ablösung von Kassenkrediten wird auf 295.000.000 EUR festgesetzt.

 

 

Lübeck, 04.12.2012

 

Bürgermeister

 

 

Bekanntmachung

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jede/r kann während der üblichen Servicezeiten im Bereich Haushalt und Steuerung, Fleischhauerstrasse 20, 23552 Lübeck, Einsicht nehmen.

 

Lübeck, 04.12.2012

Der Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    18.12.2012