I. NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK
für das Haushaltsjahr 2012
Aufgrund des § 95 b der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom 29.11.2012 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§§ 1 - 7
Unverändert
§ 8
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Ablösung von Kassenkrediten wird auf 295.000.000 EUR festgesetzt.
Lübeck, 04.12.2012
Bürgermeister
Bekanntmachung
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jede/r kann während der üblichen Servicezeiten im Bereich Haushalt und Steuerung, Fleischhauerstrasse 20, 23552 Lübeck, Einsicht nehmen.
Lübeck, 04.12.2012
Der Bürgermeister