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Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

AMTLICHE  BEKANNTMACHUNG
Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
Bebauungsplan 22.06.00 – Moislinger Allee / Pinassenweg –

hier:   

  1. Bekanntmachung des erneuten Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 und § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
  2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 05.02.2024 bis einschließlich 23.02.2024

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 15.02.2021 erneut beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 22.06.00 – Moislinger Allee / Pinassenweg –als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt wird. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Das Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplans 22.06.00 – Moislinger Allee / Pinassenweg – liegt im Stadtteil Buntekuh und umfasst die Flächen des ehemaligen Sellschopp-Geländes zwischen Moislinger Allee und Pinassenweg.

Begrenzt wird das ca. 4,1 ha große Plangebiet

  • südlich durch die Moislinger Allee,
  • westlich durch den Pinassenweg,
  • nordöstlich durch den Stadtteilpark Wiesental und
  • östlich durch einen Grünstreifen und die Bebauung westlich des Schaluppenwegs.

Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.

Übersichtsplan
siehe Anlage

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohnquartiers in Form von Mehrfamilienhäusern sowie einer Kindertagesstätte auf einer innerstädtischen Brachfläche geschaffen werden.

Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 05.02.2024 bis einschließlich 23.02.2024 über folgende Beteiligungen Gelegenheit zur Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Erörterung und Stellungnahme gegeben:

  • Internetseiten der Hansestadt Lübeck mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen unter: https://www.luebeck.de/bebauungsplaene
  • Aushang im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck zu folgenden Öffnungszeiten: montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung – zuständige Sachbearbeiterin Tel.: 0451-122 6118 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de.

Während dieser Frist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu vorzugsweise per E-Mail (bebauungsplanung@luebeck.de), schriftlich (Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck) oder während eines vereinbarten Termins (Tel.: 0451-122 6118) zur Niederschrift abgeben.

Im weiteren Verfahren ist eine öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehen. Die Öffentlichkeit erhält erneut die Gelegenheit zur Erörterung und Stellungnahme. Hierzu wird eine gesonderte Bekanntmachung erfolgen.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

 

Lübeck, 03.02.2024                                                    

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    04.02.2024
Anlagen