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Entgeltordnung für Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck

Entgeltordnung für Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat in ihrer Sitzung am 29.11.2012 für den Besuch der Kindertageseinrichtungen der Hansestadt Lübeck folgende 7. Änderung der Entgeltordnung für Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck vom 28.02.2005 beschlossen:

 

1)  Ziff. 3 der Entgeltordnung wird wie folgt geändert:

 

3.   Entgelt für die teilweise Deckung der Personal- und Sachkosten der pädagogischen Betreuung

 

3.1 Das Entgelt beträgt für die Dauer des Kindergartenjahres:

 

a)   für Kinder unter 3 Jahren, halbtags

      (5 Stunden )                                                                     monatlich                    228 EUR

b)   für Kinder unter 3 Jahren, ¾-tag

      (6 Stunden)                                                                      monatlich                    253 EUR

c)   für Kinder unter 3 Jahren, ganztags

      (durchschnittlich 8 Stunden, 6 Minuten)                     monatlich                    275 EUR

d)   für Kinder unter 3 Jahren, ganztags

     (10 Stunden)                                                                     monatlich                    316 EUR

e)   für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung , halbtags

      ( 5 Stunden )                                                                    monatlich                    163 EUR

f)   für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung, ¾ tag

      (6 Stunden)                                                                      monatlich                    181 EUR

g)   für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung, ganztags

     (durchschnittlich 8 Stunden, 6 Minuten)                      monatlich                    205 EUR

 

h)   für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung, ganztags

     (10 Stunden)                                                                     monatlich                    244 EUR

i)   für Kinder von der Einschulung bis zur Vollendung des

      14. Lebensjahres

      (täglich, ab 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr)

      inklusive ganztägiger Ferienbetreuung außerhalb

      der Schließungszeiten der Kindertagesstätte          monatlich                    136 EUR                                                                                           

j)   erweiterte Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren,

     halbtags ½Stunde/monatlich                                                                           17,70 EUR

k)   erweiterte Betreuungsangebote für Kinder ab 3 Jahren

      bis zur Einschulung, halbtags und

      für Kinder von der Einschulung bis zur Vollendung

      des 14. Lebensjahres                          pro ½ Stunde/monatlich                 12,60 EUR

l)   zusätzliche Betreuungsangebote        pro Betreuungsstunde                     2,40 EUR

 

 

3.3 Kommt die Hansestadt Lübeck über die Regelung in Ziff. 8 hinaus, aus von ihr zu vertretenden Gründen,
       ihrem Betreuungsauftrag  gem. Ziff.3.1 a bis

3.1 l nicht nach, wird das Entgelt für den Zeitraum der Nichtleistung erstattet (Beträge unter 2 EURO werden
         nicht erstattet).

 

2)  Ziff. 4 der Entgeltordnung wird wie folgt geändert:

 

4.   Monatliches Entgelt für Getränk und Beköstigung

 

4.1 Das monatliche Entgelt wird in allen Einrichtungen wie folgt erhoben

a)  Für das Getränk                                                                                                    8,90 EUR

      das Entgelt für das Getränk ist bei allen Betreuungsangeboten in jedem

      Fall zu entrichten.

b)  Für das Mittagessen einschließlich Getränk                                               49,90 EUR

 

      In Ganztageseinrichtungen ist bei einer Betreuung über 12.30 Uhr hinaus

      ein Mittagessen in Anspruch zu nehmen, Einzelabsprachen innerhalb der

      Einrichtungen sind möglich.

c)   Eine tageweise Inanspruchnahme des Mittagessens ist möglich

      das Entgelt für das Mittagessen beträgt                                  täglich           3,40 EUR

 

 

3) Ziff. 19 der Entgeltordnung wird wie folgt geändert

 

19. Inkrafttreten/Außerkrafttreten

 

Diese Änderung tritt mit Wirkung vom 01.August 2013 in Kraft.

 

 

Lübeck, den 07.12.2012

Hansestadt Lübeck

 

gez.

Der Bürgermeister

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    28.12.2012