Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat in ihrer Sitzung am 29.11.2012 für den Besuch der Kindertageseinrichtungen der Hansestadt Lübeck folgende 7. Änderung der Entgeltordnung für Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck vom 28.02.2005 beschlossen:
1) Ziff. 3 der Entgeltordnung wird wie folgt geändert:
3. Entgelt für die teilweise Deckung der Personal- und Sachkosten der pädagogischen Betreuung
3.1 Das Entgelt beträgt für die Dauer des Kindergartenjahres:
a) für Kinder unter 3 Jahren, halbtags
(5 Stunden ) monatlich 228 EUR
b) für Kinder unter 3 Jahren, ¾-tag
(6 Stunden) monatlich 253 EUR
c) für Kinder unter 3 Jahren, ganztags
(durchschnittlich 8 Stunden, 6 Minuten) monatlich 275 EUR
d) für Kinder unter 3 Jahren, ganztags
(10 Stunden) monatlich 316 EUR
e) für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung , halbtags
( 5 Stunden ) monatlich 163 EUR
f) für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung, ¾ tag
(6 Stunden) monatlich 181 EUR
g) für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung, ganztags
(durchschnittlich 8 Stunden, 6 Minuten) monatlich 205 EUR
h) für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung, ganztags
(10 Stunden) monatlich 244 EUR
i) für Kinder von der Einschulung bis zur Vollendung des
14. Lebensjahres
(täglich, ab 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr)
inklusive ganztägiger Ferienbetreuung außerhalb
der Schließungszeiten der Kindertagesstätte monatlich 136 EUR
j) erweiterte Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren,
halbtags ½Stunde/monatlich 17,70 EUR
k) erweiterte Betreuungsangebote für Kinder ab 3 Jahren
bis zur Einschulung, halbtags und
für Kinder von der Einschulung bis zur Vollendung
des 14. Lebensjahres pro ½ Stunde/monatlich 12,60 EUR
l) zusätzliche Betreuungsangebote pro Betreuungsstunde 2,40 EUR
3.3 Kommt die Hansestadt Lübeck über die Regelung in Ziff. 8 hinaus, aus von ihr zu vertretenden Gründen,
ihrem Betreuungsauftrag gem. Ziff.3.1 a bis
3.1 l nicht nach, wird das Entgelt für den Zeitraum der Nichtleistung erstattet (Beträge unter 2 EURO werden
nicht erstattet).
2) Ziff. 4 der Entgeltordnung wird wie folgt geändert:
4. Monatliches Entgelt für Getränk und Beköstigung
4.1 Das monatliche Entgelt wird in allen Einrichtungen wie folgt erhoben
a) Für das Getränk 8,90 EUR
das Entgelt für das Getränk ist bei allen Betreuungsangeboten in jedem
Fall zu entrichten.
b) Für das Mittagessen einschließlich Getränk 49,90 EUR
In Ganztageseinrichtungen ist bei einer Betreuung über 12.30 Uhr hinaus
ein Mittagessen in Anspruch zu nehmen, Einzelabsprachen innerhalb der
Einrichtungen sind möglich.
c) Eine tageweise Inanspruchnahme des Mittagessens ist möglich
das Entgelt für das Mittagessen beträgt täglich 3,40 EUR
3) Ziff. 19 der Entgeltordnung wird wie folgt geändert
19. Inkrafttreten/Außerkrafttreten
Diese Änderung tritt mit Wirkung vom 01.August 2013 in Kraft.
Lübeck, den 07.12.2012
Hansestadt Lübeck
gez.
Der Bürgermeister