Nach § 84 Abs. 2 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) vom 09. Dezember 2019 wird bekannt gemacht, dass das Wahlprüfungsausschuss des Seniorenbeirates im Rahmen der Wahlprüfung nach § 83 GKWO mit Entscheidung vom 14. November 2023 die Wahl des Seniorenbeirates der Hansestadt Lübeck vom 14. Mai 2023 für gültig erklärt hat.
Das von mir am 26. Mai 2023 amtlich bekannt gegebene Ergebnis der Wahl ist damit bestätigt.
Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Lübeck, den 15.01.2024
Hansestadt Lübeck
Die Gemeindewahlleiterin
Beate Lege
Bereichsleiterin
1.102 Zentrale Verwaltungsdienste, Statistik und Wahlen