Nach § 84 Abs. 2 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) vom 09. Dezember 2019 wird bekannt gemacht, dass das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein als Kommunalaufsichtsbehörde im Rahmen der Wahlprüfung nach § 83 GKWO mit Entscheidung vom 14. Januar 2024 die Wahl des Bürgermeisters der Hansestadt Lübeck vom 26. November 2023 für gültig erklärt hat.
Das von mir am 29. November 2023 amtlich bekannt gegebene Ergebnis der Wahl ist damit bestätigt.
Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Lübeck, den 15.01.2024
Hansestadt Lübeck
Die Gemeindewahlleiterin
Joanna Hagen
1. Stellvertretende Bürgermeisterin
Senatorin