HAUSHALTSSATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK
für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund des §§77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 28.09.2023 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Jahr 2024 wird
1. im Ergebnisplan mit
der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf einem Jahresfehlbetrag von |
1.124.219.400 1.124.740.100 520.700 |
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.094.569.400
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.067.294.500
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und dere Finanzierungstätigkeit auf 112.838.400
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 159.009.400
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen 73.497.700 Euro
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 48.919.400 Euro
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 295.000.000 Euro
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.264,500
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400%
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500%
2. Gewerbesteuer 450%
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung gemäß § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 400.000 Euro. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.
Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.
§ 5
Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2024 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 21.12.2023 erteilt.
Lübeck, 21.12.2023
gez.
Jan Lindenau Bürgermeister