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Bekanntmachung der Einziehungsabsicht ; hier: Freifläche in der Kaiserstraße

 Bekanntmachung der Einziehungsabsicht

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat in ihrer Sitzung am 29.11.2012 folgende Einziehung gemäß Plan beschlossen:

Öffentliche Freifläche in der Kaiserstraße neben HsNr. 3-5:

Gemarkung Innere Stadt, Flur 2, Flurstück 91/11 tlw.


Skizze:
(siehe in der Anlage unten)

 

 

 

Die Einziehung soll nach § 8 Abs. 1, Satz 2, des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631) erfolgen.

In der Zeit vom 09.01.2013 bis 06.02.2013 hängt der Plan der einzuziehenden Fläche im Fachbereich 5 Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/ Erdgeschoss) während der Geschäftszeiten:

                        montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
                        donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
                        freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

für alle zur Einsicht aus.

Betroffene, deren Belange durch diese Einziehung berührt werden, haben Gelegenheit, Einwendungen bis zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der auslegenden Dienststelle – Bereich 660 Stadtgrün und Verkehr, Kleiner Bauhof 11, Zimmer 3.-1.01 ff – oder im i-Punkt zu erheben.

Lübeck, den 13.12.2012

gez. Saxe                                           Siegel

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    08.01.2013
Anlagen