Enteignung von Grundeigentum
Bekanntmachung des Innenministeriums - Vorsitzender der Enteignungsbehörde –
Kiel, 12. Dezember 2012 - IV328 -144.1 -1.1 - 03 - 04/09
Zur Entscheidung über den Antrag auf Enteignung des nachstehend bezeichneten Grundeigentums:
Grundbuch Blatt Flurstück Flur Gemarkung Größe in m2
Lübeck 13878 1261/131 9 St Lorenz ca. 42
eingetragener Eigentümer: Herr Dr. med. Volker vom Ende, Lübeck
habe ich den Termin zur mündlichen Verhandlung für
Donnerstag, den 31.01.2013 ca. 13.30 Uhr
bei der Hansestadt Lübeck, Bereich Verkehr
im Gebäude Bauhof 14 (Zeughaus), 23539 Lübeck, Zimmer 2.20
anberaumt.
Vor der mündlichen Verhandlung soll zunächst am Donnerstag, den 31.01.2013 um 13 Uhr im Rahmen einer Ortsbesichtigung das Grundstück Moislinger Alle 8, 23558 Lübeck, besichtigt werden. Im unmittelbaren Anschluss an die Ortsbesichtigung soll dann bei der Stadt Lübeck mündlich verhandelt werden.
Die mündliche Verhandlung ist nicht öffentlich.
Diejenigen, denen ein Recht an dem o. a. Grundstück oder ein Recht an einem dieses Grundstück belastenden Rechts zusteht - Verfahrensbeteiligte nach § 106 Abs. 1 Nr. 1 - 6 BauGB in der Neufassung der Bekanntmachung vom v. 23. 9.2004 (BGBl I. S. 2414); zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. S. 1509) werden hiermit gem. § 108 Abs. 5 BauGB aufgefordert, ihre Rechte spätestens in der mündlichen Verhandlung wahrzunehmen. Auch bei Nichterscheinen kann über den Antrag auf Enteignung und über andere im Verfahren zu erledigende Anträge entschieden werden.
gez.
Martin Eggeling (Siegel)
- Vorsitzender der Enteignungsbehörde -