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Bekanntmachung der 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für Wochenmärkte der Hansestadt Lübeck vom 30.11.2023

2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung
für Wochenmärkte der Hansestadt Lübeck vom 30.11.2023

 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27) zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2022 (GVOBl. Schl.H. S. 564) wird die Gebührensatzung für Wochenmärkte der Hansestadt Lübeck vom 31.03.2022 (veröffentlicht am 31.03.2022 unter www.bekanntmachungen.luebeck.de) zuletzt geändert mit der 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für Wochenmärkte der Hansestadt Lübeck vom 27.01.2023 ( veröffentlicht am 30.01.2023 unter www.bekanntmachungen.luebeck.de) nach Beschlussfassung der Bürgerschaft vom 30.11.2023 wie folgt geändert:

1. § 3 Abs.1-erhält folgende Fassung:

(1) Die Gebühr bemisst sich als Tagesgebühr je angefangenen Frontmeter für jeden angefangenen Tag und beträgt 4,00 Euro netto für Dauerhändler:innen und 4,98 Euro netto für Tageshändler:innen. Die Frontmeter werden auf volle Frontmeter aufgerundet.

2. § 6 Abs.2 erhält folgende Fassung:

(2) Ist eine Bereitstellung der Flächen für einen längeren Zeitraum (Quartal oder Jahr) erfolgt, endet die Gebührenpflicht mit dem Ablauf des Bereitstellungszeitraumes. Will der/die Gebührenschuldende nach Bereitstellung der Flächen seinen oder ihren für einen längeren Zeitraum zugeteilten Standplatz vorzeitig aufgeben, ist dies schriftlich einen Monat im Voraus der Hansestadt Lübeck bekannt zu geben. Die Gebührenpflicht endet in diesem Fall mit Ende des betreffenden Monats.

 

 

3. Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

 

Lübeck, den 30.11.2023

gez.

Der Bürgermeister
Jan Lindenau

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  • Veröffentlicht am:
    07.12.2023