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Örtliche Bekanntmachung

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung von Jahresabschlüssen der
Hansestadt Lübeck oder/und ihrer Stiftungen

hier: öffentliche Auslegung des /der

+ Jahresabschluss 31.12.2021 der „Kulturstiftung Hansestadt Lübeck“

+ Jahresabschlüsse 31.12.2015 und 31.12.2016 der Stiftung „St.-Johannis Jungfrauenkloster“

+ Jahresabschlüsse 31.12.2017 bis 31.12.2020 der Stiftung „St.-Johannis Jungfrauenkloster“

+ Jahresabschluss 31.12.2021 der Stiftung „Lübecker Altstadt“

+ Jahresabschluss 31.12.2021 der Stiftung „Haus der Jugend“

+ Jahresabschlüsse 31.12.2015 bis 31.12.2020 der Stiftung „Heiligen-Geist-Hospital“

Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 30.12.2023 die oben aufgeführten Jahresabschlüsse beschlossen und somit festgestellt.

Die jeweiligen Bilanzen mit Anhang, Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes und Feststellungsbeschluss der Lübecker Bürgerschaft darüber sind gem. § 92 Abs. 4 GO örtlich bekannt zu machen.

Die Jahresabschluss-Beschlussvorlagen sind im Politik-Informationssystem Lübeck online frei aufrufbar unter

https://www.luebeck.de/de/rathaus/politik/pil/bi/yw010.asp - „Recherche“ - Suchbegriff „Jahresabschluss“.

Die Jahresabschlüsse der Hansestadt Lübeck selbst sind zudem mit allen Anlagen frei verfügbar abrufbar unter:

https://www.luebeck.de/de/rathaus/verwaltung/finanzen/interaktiver-haushalt.html

Die öffentliche Auslegung in Papierform erfolgt für die Dauer von 1 Monat (vom 11.12.2023 bis 12.01.2024) im Dienstgebäudes des Bereichs „Haushalt und Steuerung“, Mengstrasse 16.

Die Einsichtnahme ist dort aber nur nach telefonischer Termin-Absprache unter Tel.Nr.: 0451/122 2060 möglich.

 

Gez.
Jan Lindenau
Bürgermeister

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    07.12.2023