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Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
Bebauungsplan 04.12.00 – Schönböckener Straße 55 –

hier:         Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 04.12.2023 die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans 04.12.00 – Schönböckener Straße 55 – und der zugehörigen Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der geltende Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck wird nach Abschluss des Bebau-ungsplanverfahrens gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

Das Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplans 04.12.00 - Schönböckener Straße 55 - liegt im Stadtteil St. Lorenz-Nord der Hansestadt Lübeck. Begrenzt wird das ca. 1,8 ha große Plangebiet durch die straßenbegleitende Bebauung

  • im Norden an der Schönböckener Straße,
  • im Osten an der Clara-Schumann-Straße,
  • im Süden an der Richard-Wagner-Straße und
  • im Westen an der Beethovenstraße.

Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.

Übersichtsplan
siehe Anlage

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans 04.12.00 – Schönböckener Straße 55 – sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines urbanen Wohnquartiers mit hoher Freiraumqualität auf einer innerstädtischen Brachfläche geschaffen werden.

Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt vom 18.12.2023 bis einschließlich 25.01.2024. In dieser Zeit liegen der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, und die zugehörige Begründung öffentlich aus. Es bestehen folgende Möglichkeiten zur Einsichtnahme:

  • Internetseiten der Hansestadt Lübeck mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen unter: https://www.luebeck.de/bebauungsplaene
  • Aushang im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12 außer in der Zeit vom 27.-29.12.2023 zu folgenden Öffnungszeiten: montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (zuständige Sachbearbeiterin Tel.: 0451-122 6136 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de).

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu vorzugsweise per E-Mail (bebauungsplanung@luebeck.de), schriftlich (Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck) oder während eines vereinbarten Termins (Tel.: 0451-122 6136) zur Niederschrift abgeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

 

Lübeck, 08.12.2023                                                    

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    10.12.2023
Anlagen