Amtliche Bekanntmachung des
Ergebnisses der Stichwahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters
der Hansestadt Lübeck am 26. November 2023
Nach § 81 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) vom 9. Dezember 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 643) wird bekannt gemacht, dass der Gemeindewahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 29.11.2023 das folgende Wahlergebnis festgestellt hat:
Zur vorstehenden Wahl waren 174 197 Personen wahlberechtigt.
Davon haben 47 230 Personen gewählt.
Dies entspricht einer Wahlbeteiligung von 27,1 %.
Die Stimmabgabe von 46 612 Wählern / Wählerinnen war gültig, von 618 ungültig.
Wahlberechtigte 174 197
Wählerinnen und Wähler 47 230
Ungültige Stimmen 618
Gültige Stimmen 46 612
Von den gültigen Stimmen entfielen auf:
Lindenau, Jan SPD, FREIE WÄHLER 30 692
Puschaddel-Freitag CDU 15 920
Aufgrund dieses Wahlergebnisses hat der Bewerber Lindenau, Jan mehr als die Hälfte der gültig abgegebenen Stimmen erhalten.
Jan Lindenau ist somit zum Bürgermeister der Hansestadt Lübeck gewählt.
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jede oder jeder Wahlberechtigte der Hansestadt Lübeck sowie die Bewerberin oder der Bewerber gemäß § 54 Ziffer 1 GKWG Einspruch einlegen. Der Einspruch ist gemäß § 38 GKWG binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin der Hansestadt Lübeck, Bereich Logistik, Statistik und Wahlen, Fackenburger Allee 29, 23554 Lübeck, zu erheben. Die Einspruchsfrist beginnt am 30.11.2023.
Lübeck, 29.11.2023
Hansestadt Lübeck
Die Gemeindewahlleiterin
Joanna Hagen
1. Stellvertretende Bürgermeisterin
Senatorin