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Schneebeseitigung auf den Wegen der öffentlichen Grünanlagen

Bekanntmachung

über die Schneebeseitigung auf den Wegen der öffentlichen Grünanlagen
gemäß § 3, Abs. 3 der Grünanlagensatzung vom 15.05.2018


Folgende Wege in den öffentlichen Grünanlagen werden von Schnee geräumt und bei Glatteis abgestumpft:

I. Holstentor: Treppen und Anlagenweg zum Holstentor

II. Buntekuh: Von der Ewerstraße zur Karavellenstraße mit Anschluss zur Briggstraße

III. Mühlenteiche: Von der Wallstraße zum Mühlendamm;
Vom Mühlendamm zur Musterbahn

IV. Mühlentor: Vom Mühlentorteller bis zur Bäckerstraße (Herrmann-Hesse-Weg);
Gebhardweg: Von der Mühlentorbrücke zum Verwaltungszentrum Mühlentor;
Verbindungsweg von der Wakenitzbrücke/ Ratzeburger Allee zur Gärtnergasse

V. Hüxtertor: Von der Hüxtertorallee, Haus Nr. 2 zur Rehderbrücke und weiter bis zur Hüxtertorbrücke

VI. Lauerhof: Plattenweg vom Marliring zur Albert-Schweitzer-Straße

VII. Burgtor: Verbindungsweg von der Burgtorbrücke zur Falkenstraße;
Von der Fährstraße zur Hubbrücke;
Vom Gustav-Radbruch-Platz zur Gertrudenstraße;
Von der Parkstraße nahe Adolfplatz zur Krügerstraße zwischen den Parkteichen (Radweg);
Von der Marlistraße durch den Dräger-Park zur Alexanderstraße

VIII. Eichholz: Verbindungsweg zwischen der Straße An den Schießständen und dem Wendehammer Guerickestraße zur Dieselstraße

IX. Hochschulstadtteil: Von der Berliner Allee bis Carlebach-Park (Grüne Fuge)

X. St. Jürgen Verbindungsweg Osterweide bis zur Fußgängerbrücke Wakenitz

XI. Städt. Friedhöfe: Hauptwege von den Eingängen zu den Kapellen und Leichen- hallen der städtischen Friedhöfe Vorwerk, Burgtor und Waldhusen

 

Die übrigen Wege in den öffentlichen Grünanlagen werden n i c h t von Schnee geräumt und gegen Glatteis abgestumpft; ihr Betreten geschieht auf eigene Gefahr!

Lübeck, 26. Oktober 2023

Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck
Bereich Stadtgrün und Verkehr

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    24.11.2023