Sonntag, 24.11.2024 4° C

Raumordnungsverfahren Schienenanbindung Feste Fehmarnbeltquerung

Hansestadt Lübeck

Der Bürgermeister

 

Öffentliche Bekanntmachung
Raumordnungsverfahren Schienenanbindung Feste Fehmarnbeltquerung

 

Im Zusammenhang mit der Realisierung der festen Fehmarnbeltquerung soll die Eisenbahnverbindung zwischen Lübeck und Puttgarden nach den Bestimmungen des deutsch-dänischen Staatsvertrages vom 03. September 2008 elektrifiziert und zweigleisig ausgebaut werden.

 

Die Landesplanungsbehörde hat das Raumordnungsverfahren gemäß § 15 des Raumordnungsgesetzes (ROG) vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S.2986), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) und der §§ 14 ff des Landesplanungsgesetzes (LaPlaG) vom 10. Februar 1996 (GVOBl. Schl.-H. S. 232), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. Dezember 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 542), i.V.m. § 1 der Raumordnungsverordnung (ROV) vom 13. Dezember 1990 (BGBL. I S. 2766), zuletzt geändert durch den Artikel 5 Absatz 35 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) für den geplanten Ausbau und die Elektrifizierung der Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung von Puttgarden bis Lübeck mit Schreiben vom 09.Januar 2013 eingeleitet.

Nach § 14 Absatz 3 LaPlaG wird die Öffentlichkeit in den Gemeinden, in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auswirkt, in das Verfahren einbezogen.

 

Eine Ausfertigung der Antragsunterlagen mit den dazugehörigen Karten liegt in der Zeit vom

 

11.02.2013 bis zum 11.03.2013 (einen Monat)

 

bei der folgenden Stelle öffentlich aus und kann dort während der Dienststunden eingesehen werden:

Hansestadt Lübeck, Fachbereich Planen und Bauen
- Foyer / Erdgeschoss („i-Punkt“) - Mühlendamm 12, 23552 Lübeck

Montag und Dienstag                 8.00 – 14.00 Uhr

Donnerstag                                  8.00 – 18.00 Uhr

Freitag                                           8.00 – 12.00 Uhr

 __________________________________________________________________________________________

Parallel zur öffentlichen Auslegung wird das internetgestützte Online-Beteiligungsverfahren durchgeführt. Die vom Vorhabenträger erstellten Antragsunterlagen sind auch auf dem Online-Beteiligungsportal (http://www.schleswig-holstein.de/raumordnungsverfahren)  einzusehen. Auf diesem Beteiligungsportal können auch Stellungnahmen zum Vorhaben erfasst werden.

 

Jede/ jeder Interessierte kann während der Auslegung bei der o.a. Stelle und bis 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, spätestens jedoch bis zum

 

25.03.2013

 

schriftlich oder zur Niederschrift bei der auslegenden Stelle oder bei der Landesplanungsbehörde, Staatskanzlei, Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel, Bedenken gegen das Vorhaben und Anregungen vorbringen.

Hierzu bestehen bei der Landesplanungsbehörde folgende Möglichkeiten:

oder

  • zur Niederschrift.

 

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    22.01.2013