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Amtliche Wahlbekanntmachung

Am Sonntag, 26. November 2023, findet die Stichwahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Hansestadt Lübeck statt.

Die Stichwahl dauert von 8 bis 18 Uhr.

1. Die Einteilung der Hansestadt Lübeck in 111 Urnenwahlbezirke und 25 Briefwahlbezirke, wird durch Plakataushang in den Wahllokalen im Stadtgebiet veröffentlicht.

2. Die Wahlberechtigten können ihren zuständigen Wahlbezirk aus den ihnen zugesandten Wahlbenachrichtigungen oder der Internetseite www.wahlen.luebeck.de entnehmen.

3. Für die Stichwahl werden keine neuen Wahlbenachrichtigungen versandt.

4. Zur Stichwahl wahlberechtigt sind alle Wähler/Innen die zur Wahl am 05.11.2023 im Wählerverzeichnis eingetragen waren. Für die Stichwahl wird kein neues Wählerverzeichnis aufgestellt.

5. Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.

6. Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Lichtbildausweis wie z.B. einen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl vorgelegt werden.

7. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgegeben werden. Es wird ein weißer Stimmzettel verwendet. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.

8. Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme jeweils in der Weise ab, dass sie oder er auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder anders eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber die Stimme gelten soll.

9. Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt verdeckt ist.

10. Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.

Wer durch Briefwahl wählen möchte oder in einem anderen Wahllokal als in seiner / ihrer Wahlbenachrichtigung genannten Wahllokal wählen möchten, muss vorab einen Wahlschein beantragen.

Wahlberechtigte können mit einem Antrag für die Stichwahl am 26.11.2023 die Briefwahlunterlagen beantragen. Denjenigen Wahlberechtigten die für die Wahl am 05.11.2023 bereits Briefwahlunterlagen beantragt haben, werde automatisch die Stichwahl erforderlichen Briefwahlunterlagen zugesandt.

Die Briefwahlunterlagen können persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.

Die telefonische Beantragung ist nicht möglich.

online Nutzen Sie den Antrag im Internet www.luebeck.de/wahlen

per E-Mail Sie schreiben eine E-Mail an briefwahl@luebeck.de

schriftlich per Fax Sie senden einen Brief an
Sie senden ein Fax an
Hansestadt Lübeck-Wahlen, 23539 Lübeck
0451 122-4080


Der Wahlschein muss rechtzeitig beantragt werden. Die Anträge müssen spätestens bis Freitag, den 24. November 2023 bis 12 Uhr eingereicht werden.

Sollten Sie am Wahlwochenende erkranken, gibt es eine Ausnahme: Sie können dann bis Sonntag, den 26. November 2023, bis 15 Uhr einen Wahlschein beantragen.

Wer für eine andere Person einen Wahlschein beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten vorlegen.

Die persönliche Antragstellung ist ab Mittwoch dem 04. Oktober 2023 ohne vorherige Terminvereinbarung möglich im:

Bürgerservicebüro Innenstadt Lichthof
Königstraße 49 – 57, 23552 Lübeck
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 8- 14, Mittwoch 8- 12, Donnerstag 8- 12 u. 14- 18, Freitag 8- 12 Uhr

Bürgerservicebüro Sankt Gertrud
Meesenring 7, 23566 Lübeck
Öffnungszeiten: Montag 8- 14, Dienstag 8- 12 u. 14- 18, Mittwoch 8- 12, Donnerstag 8- 14, Freitag 8- 12 Uhr

Bürgerservicebüro Kücknitz
Kirchplatz 7B, 23569 Lübeck
Öffnungszeiten: Montag, 8- 12 u. 14- 18, Dienstag 8- 14, Mittwoch 8- 12, Donnerstag 8-14, Freitag 8- 12 Uhr

Bürgerservicebüro Sankt Lorenz
Kreuzweg 9, 23558 Lübeck
Öffnungszeiten: Montag 8- 14, Dienstag 8- 12 u. 14-18, Mittwoch 8- 12, Donnerstag 8-14, Freitag 8- 12Uhr

Zusammen mit dem Wahlschein erhalten die Wahlberechtigten dort die Briefwahlunterlagen ausgehändigt. Die Briefwahlunterlagen können vor Ort ausgefüllt werden und direkt im Bürgerservicebüro abgeben werden. Bei der Wahl vor Ort kann es zu Wartezeiten kommen.

11. Wahlberechtigte, die einen Wahlschein haben, können an der Stichwahl

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk der Hansestadt Lübeck oder
b) durch Briefwahl teilnehmen.

12. Die Briefwahlunterlagen sind so rechtzeitig an die Gemeindewahlleiterin abzusenden, dass sie dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingehen, der Wahlbrief kann auch im Wahlbüro, Rathaus, abgegeben werden.

13. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. (§ 5 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes).

 

Lübeck, den 08. November 2023

 

Hansestadt Lübeck
Die Gemeindewahlleiterin
Joanna Hagen
Senatorin und stellvertretende Bürgermeisterin

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    09.11.2023