Samstag, 27.04.2024 4° C

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

AMTLICHE  BEKANNTMACHUNG
Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
Bebauungsplan 02.14.00 – Geniner Ufer / Welsbachstraße –
und zugehörige 131. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP)

 

hier:         Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 20.11.2023 bis einschließlich 19.12.2023     

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 06.11.2023 die öffentliche Auslegung der Entwürfe des Bebauungsplans 02.14.00 – Geniner Ufer / Welsbachstraße – und der zugehörigen 131. Änderung des FNP gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Das Plangebiet des Bebauungsplans befindet sich im Stadtteil St. Jürgen (Stadtbezirk Hüxtertor / Mühlentor / Gärtnergasse) der Hansestadt Lübeck, ca. 600 Meter südwestlich der Lübecker Innenstadt. Das ca. 12,1 ha große Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden durch die Kanal-Trave,
  • im Osten durch die Possehlstraße (B 75),
  • im Süden durch die Welsbachstraße sowie
  • im Westen durch die Straße Bei der Gasanstalt.

Der räumliche Geltungsbereich der 131. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) entspricht i.W. dem Geltungsbereich des Bebauungsplans 02.14.00 - Geniner Ufer / Welsbachstraße -.

Die detaillierte Abgrenzung der Geltungsbereiche zeigt der Übersichtsplan.

Übersichtsplan
siehe Anlage

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Neuordnung des gewerblich genutzten Bereichs i.W. zugunsten eines innenstadtnahen, urbanen Quartiers mit Wohnnutzung im Geschosswohnungsbau, sozialer Infrastruktur und Gewerbenutzungen geschaffen werden.

Die öffentliche Auslegung der Planentwürfe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt vom 20.11.2023 bis einschließlich 19.12.2023 In dieser Zeit liegen die Entwürfe des Bebau­ungsplans 02.14.00 und der zugehörigen 131. Änderung des Flächennutzungsplans, die dazugehörigen Begründungen sowie die zu den Bauleitplänen vorliegenden umwelt­bezogenen Informationen und Stellungnahmen öffentlich aus.

Es bestehen folgende Möglichkeiten zur Einsichtnahme:

  • Internetseiten der Hansestadt Lübeck mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen unter: https://www.luebeck.de/bebauungsplaene
  • Aushang im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12 zu folgenden Öffnungszeiten: montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung – zuständige Sachbearbeiterin Tel.: 0451-122 6117 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de

Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind in Form der Umweltberichte zu den Bauleitplänen (jeweils Kapitel 6 der Begründung), als Fachgutachten sowie als Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der beteiligten Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu folgenden Themen verfügbar und liegen mit aus:

  • Schutzgüter Klima und Luft:

Beschreibung der klimatischen Ausgangssituation und Beurteilung der Auswirkungen der Planung im Umweltbericht;

Energiekonzept;

Stellungnahmen zur Energieversorgung;

Stellungnahmen zum Klimaschutz, einem klimaschonenden Umgang und Klimafolgean-passungen im Plangebiet, Stellungnahmen zu einer nachhaltigen Mobilität;

Stellungnahmen zu den auf das Plangebiet einwirkenden Immissionen, u.a. Luftschad-stoffe;

Stellungnahmen zu Dach- und Fassadenbegrünung sowie Pflanzvorgaben auf den Freiflächen

  • Schutzgüter Fläche, Boden und Wasser:

Überprüfung auf Kriegsaltlasten durch Stellungnahme des Kampfmittelräumdienstes;

Historische Erkundungen der gewerblichen Grundstücke;

Untersuchungskonzepte zu den Grundstücken im 1. und 2 Bauabschnitt;

Orientierende Untersuchungen zu den Bauabschnitten 1 und 2;

Abschätzung des Gefährdungspotenzials des Geniner Ufers;

Orientierende Untersuchungen der Verdachtsflächen auf dem Geniner Ufer;

Bewertung der Altlast Geniner Ufer 10;

Bewertung der Altlast Bei der Gasanstalt 22;

Wasserwirtschaftlicher Begleitplan;

Aktenvermerk zur Versickerung von Niederschlagswasser im Plangebiet;

Beschreibung der Ergebnisse der Gutachten und der möglichen Auswirkungen auf die Schutzgüter Fläche, Boden und Wasser im Umweltbericht;

Darstellung der Veränderungen durch die Neubebauung und die Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung nachteiliger Auswirkungen auf die Schutzgüter Fläche, Boden und Wasser im Umweltbericht;

Stellungnahmen zum Umgang mit den Bodenverunreinigungen und belastetem Boden-/ Aushubmaterial, zum Schutz des Grundwassers, zur Überlastung des Kanalnetzes, zur Ableitung des Schmutz- und des Niederschlagswassers, zur Reduzierung des Versiegelungsgrads und zu Entsiegelungspotenzialen, zu Anforderungen an Oberbodenverhältnisse sowie zu erforderlichen Bodenluftuntersuchungen

  • Schutzgüter Tiere und Pflanzen (Arten- und Lebensgemeinschaften) / Biologische Vielfalt:

Faunistische Bestandserfassungen mit Artenschutzuntersuchung und FFH-Vorprüfung;

Beschreibung und Bewertung der im Plangebiet vorkommenden Biotoptypen im Umweltbericht auf Grundlage einer Biotoptypenkartierung;

Beschreibung des Baumbestands und dessen Vitalität im Umweltbericht sowie Auflistung des Ausgleichsbedarfs gemäß Baumschutzsatzung für die Rodung von Bäumen im Plangebiet;

Darlegung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich nachteiliger bzw. erheblich nachteiliger Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen;

Stellungnahmen zum Umgang mit dem erhöhten Nutzungsdruck auf den Uferbereich, zum Artenschutzgutachten, zur Berücksichtigung des Managementplans für das FFH-Gebiet „Travetal“, zu sonstigen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, zu den Anforderungen an zu pflanzende Straßenbäume, zu Pflanzvorgaben

  • Schutzgut Ortsbild/ Landschaft:

Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbilds, die Darstellung der voraussichtlichen Veränderungen durch die Neubebauung und geplante Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung nachteiliger Auswirkungen im Umweltbericht;

Stellungnahmen zu Baumpflanzungen im Straßenraum

  • Schutzgut Mensch einschließlich menschlicher Gesundheit:

Verkehrsgutachten;

Gutachten zur Ermittlung des angemessenen Sicherheitsabstands gemäß §3 Abs. 5c BImSchG zwischen einem benachbarten Betriebsbereich und dem Plangebiet, ermittelt nach der Konvention KAS-18;

Schalltechnische Untersuchung;

Stellungnahmen hinsichtlich des benachbarten Betriebsbereichs und zu den hiervon auf das Plangebiet einwirkenden Immissionen (Lärm, Luftschadstoffe, Staub etc.);

Stellungnahmen zum Bauen im Hochwasserrisikogebiet, zu Maßnahmen zur Minderung der Hochwasserrisiken, zum Hochwasserschutz und zur Überflutungsvorsorge;

Stellungnahmen zum Bauen am Elbe-Lübeck-Kanal;

Stellungnahmen zur Verkehrsplanung, zur Andienung mit dem ÖPNV, zum Radverkehr, zum ruhenden Verkehr und zum Verkehrsgutachten;

Stellungnahmen zum Immissionsschutz sowie zum vorbeugenden Brandschutz;

Stellungnahmen zur den Anforderungen an die soziale Infrastruktur sowie zu den öffentlichen Spielplätzen

  • Schutzgüter kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter:

Stellungnahme zum Hinweis auf die Existenz eines Bunkers und diesbezüglich erforderliche Untersuchungen, die Meldepflicht beim Auffinden von Kulturdenkmalen, die Genehmigungspflicht bei Abbruch der Bestandsbebauung, zu den erhaltenswerten Strukturen am Kanalufer, zur Lage in der Pufferzone des UNESCO-Welterbebereichs,

  • Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern:

Aussagen hierzu sind dem Umweltbericht zu entnehmen

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich (auch per E-Mail) oder während eines vereinbarten Termins zur Niederschrift abgeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.

Für die Änderung des Flächennutzungsplans wird ergänzend darauf hingewiesen, dass anerkannte Naturschutzverbände und sonstige Vereinigungen im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen sind, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

 

Lübeck, 10.11.2023                                                    

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    12.11.2023
Anlagen