AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
Bebauungsplan 32.26.00 – Helldahl / Leegerwall –
hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 13.11.2023 bis einschließlich 01.12.2023
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 07.06.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans 32.26.00 – Helldahl / Leegerwall – im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen. Da sich durch den Bebauungsplan der Zulässigkeitsmaßstab in dem Gebiet nach § 34 BauGB nicht nur unwesentlich ändert, wird er nunmehr als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 abgesehen.
Das Plangebiet des Bebauungsplans 32.26.00 – Helldahl / Leegerwall – liegt im Stadtteil Travemünde,
Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.
Übersichtsplan
siehe Anlage
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung unter Erhalt der vorhandenen städtebaulichen Strukturen geschaffen werden.
Die Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen werden in einer
Öffentlichen Veranstaltung am 14.11.2023 um 18.00 Uhr
in der Aula der Stadtschule Travemünde, Hirtengang 10, 23570 Lübeck, vorgestellt. Der Öffentlichkeit wird hierbei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Ein Zugang zur Schule ist über den Schulhof vom Hirtengang aus und an diesem Abend auch über die Torstraße möglich.
Zudem wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 13.11.2023 bis einschließlich 01.12.2023 über folgende Beteiligungen Gelegenheit zur Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Erörterung und Stellungnahme gegeben:
Während dieser Frist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu vorzugsweise per E-Mail (bebauungsplanung@luebeck.de), schriftlich (Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck) oder während eines vereinbarten Termins (Tel.: 0451-122 6131) zur Niederschrift abgeben.
Im weiteren Verfahren ist eine öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehen. Die Öffentlichkeit erhält erneut die Gelegenheit zur Erörterung und Stellungnahme. Hierzu wird eine gesonderte Bekanntmachung erfolgen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Lübeck, 10.11.2023
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung