Entgeltordnung für die Wohnmobilparkplätze des Kurbetriebes Travemünde
Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat am 28.09.2023 gemäß § 28, Ziffer 13 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) folgende Entgeltordnung beschlossen:
§ 1
Geltungsbereich
Diese Entgeltordnung gilt für die besonders gekennzeichneten Wohnmobilparkplätze des Kurbetriebes Travemünde:
a) Wohnmobilparkplatz Kowitzberg (Teil 1 und 2)
b) Wohnmobilparkplatz Travemünder Landstraße
§ 2
Parkplatzentgelt
Das Entgelt beträgt für einen Zeitraum von 24 Stunden in der Zeit vom
01.01. bis 14.05. und
15.09. bis 31.12. des Jahres € 12,00
15.05. bis 14.09. des Jahres € 18,00
Das Entgelt schließt die jeweilige Kurabgabe für eine Person und die Entsorgung von Abwasser in der dafür vorgesehenen Entsorgungsstation ein. Es ist auch dann zu entrichten, wenn eine Inanspruchnahme von weniger als 24 Stunden erfolgt.
§ 3
Entgelt für Versorgungseinrichtungen
Für die Inanspruchnahme der vorhandenen Versorgungseinrichtungen ist folgendes Entgelt zu zahlen:
Strom je 3kWh € 1,00
Frischwasser je 100 Liter € 1,00
§ 4
Fälligkeit der Entgelte
Das Parkplatzentgelt wird mit Inanspruchnahme des Parkplatzes (Abstellen des Wohnmobils) fällig und ist an den aufgestellten Parkscheinautomaten unbar per Kredit-/Girokarte zu entrichten.
Das Entgelt für die Versorgungseinrichtungen (Strom/Wasser) wird mit deren Inanspruchnahme fällig und ist an den Servicesäulen in bar zu entrichten.
§ 5
Erhöhtes Parkentgelt
Wird das Parkentgelt erst im Rahmen einer vom Kurbetrieb Travemünde durchgeführten oder veranlassten Kontrolle entrichtet, beläuft es sich auf € 25,00.
§ 6
Mehrwertsteuer
Die Entgelte schließen die jeweils geltende Mehrwertsteuer ein.
§ 7
Inkrafttreten
Diese Entgeltordnung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung vom 28. April 2005, zuletzt geändert durch die 3. Änderung vom 29. November 2018 außer Kraft.
Lübeck, den 11.10.2023
Der Bürgermeister
der Hansestadt Lübeck