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Wahlbekanntmachung

Am Sonntag, dem 05. November 2023
findet die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Hansestadt Lübeck statt.
Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.

Erhält keine Bewerberin und kein Bewerber diese Mehrheit, so findet am 26. November 2023 eine Stichwahl unter den zwei Bewerberinnen oder Bewerbern statt, welche bei der ersten Wahl die höchste Stimmenzahl erhalten haben.

Bei Stimmengleichheit entscheidet das von der Gemeindewahlleiterin zu ziehende Los darüber, wer in die Stichwahl kommt. Bei der Stichwahl ist gewählt, wer die meisten gültigen Stimmen erhalten hat, bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das von der Gemeindewahlleiterin zu ziehende Los

 

1. Die Einteilung der Hansestadt Lübeck erfolgt auf 111 Wahlbezirke sowie auf 25 Briefwahlbezirke.

2. Wahlberechtigte können nur in dem Wahlbezirk wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Die Anschrift des für Sie zuständigen Wahllokals finden die Wahlberechtigten in der persönlichen Wahlbenachrichtigung.

3. Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Unionsbürger:innen bringen bitte Ihre / Ihren Identitätsausweis oder Reisepass mit. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl vorgezeigt werden. Nach Feststellung der Wahlberechtigung wird die Wahlbenachrichtigung zurückgegeben. Die Wählerin / der Wähler bewahrt die Wahlbenachrichtigung für eine eventuell erforderliche Stichwahl am 26.11.2023 auf und bringt die Wahlbenachrichtigung zur Stichwahl mit.

4. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum/Wahlbezirk ausgegeben werden. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.

Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme jeweils in der Weise ab, dass sie oder er auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder anders eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber die Stimme gelten soll.

5. Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt verdeckt ist.

6. Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäftes möglich ist.

7. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk oder durch Briefwahl teilnehmen.

8. Wer durch Briefwahl wählen möchte, muss sich von der Wahl-Logistik-Zentrale oder einem der Lübecker Bürgerservicebüros, einen amtlichen Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen. Der Wahlbrief ist mit dem Stimmzettel und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an die Gemeindewahlleiterin abzusenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingehen kann. Der Wahlbrief kann auch in der Wahl-Logistik-Zentrale im Rathaus, Breite Straße 62, abgegeben werden. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl das jede Briefwählerin und jeder Briefwähler mit den Briefwahlunterlagen erhält.

10. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 5 Abs. 4 Gemeindeund Kreiswahlgesetz).

 

Lübeck, 06.10.2023 Hansestadt Lübeck

 

Die Gemeindewahlleiterin
Joanna Hagen Senatorin und stellvertretende Bürgermeisterin

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    20.10.2023
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