Sonntag, 19.05.2024 4° C

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des B-Planes 22.01.03 – Korvettenstraße / Stadtteilzentrum -

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

hier:    Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes 22.01.03
             – Korvettenstraße / Stadtteilzentrum – nach § 3 (2) BauGB

 

 

Der vom Bauausschuss der Hansestadt Lübeck am 14.01.2013 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes 22.01.03 – Korvettenstraße / Stadtteilzentrum – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 30.01.2013 bis einschließlich 01.03.2013 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 – 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus.

Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung.

 

Der o. g. Bebauungsplan wird gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.

 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Stadtteil Buntekuh und umfasst die bebauten Grundstücksflächen Korvettenstraße 69 – 77, Pinassenweg 2 und 2 a (Flurstücke 15/18, 16/29, 16/28, 16/102 tlw., 16/16, 16/338 und 16/339 der Flur 19, Gemarkung St. Lorenz).

 

Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.

 

Übersichtsplan:

(siehe in der Anlage unten)

 

 

 

 

 

Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung des Stadtteilzentrums und die Realisierung einer Kindertagesstätte mit Familienzentrum auf dem Grundstück südlich der Korvettenstraße geschaffen werden.

 

Lübeck, 21.01.2013                                                                                   Hansestadt Lübeck
                                                                                                                       Der Bürgermeister
                                                                                                                       Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                                                                                                       Bereich Stadtplanung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    22.01.2013
Anlagen