Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan 09.04.04 – Hochschulstadtteil,
Maria-Goeppert-Straße (Änderung) – gem. § 2 (1) Satz 2 BauGB und § 13 a BauGB
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 14.01.2013 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 09.04.04 – Hochschulstadtteil, Maria – Goeppert-Straße (Änderung) – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (§ 13 a BauGB) aufgestellt wird. Eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB wird nicht durchgeführt.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Stadtteil St. Jürgen, Gemarkung Strecknitz, Flur 2, Flurstücke 542, 543 und 544 sowie Gemarkung St Jürgen, Flur 12, Flurstücke 31/28 und 31/23.
Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.
(siehe in der Anlage unten)
Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für zwei weitere Gebäude zwischen dem Carlebachpark und der Maria-Goeppert-Straße geschaffen werden.
Lübeck, 28.01.2013 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung