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Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

AMTLICHE  BEKANNTMACHUNG
Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
Bebauungsplan 31.09.00 – Ivendorfer Landstraße / Solarpark – und die zugehörige
148. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP)

hier:       

  1. Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
  2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 25.09.2023 bis einschließlich 11.10.2023

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 20.03.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans 31.09.00 – Ivendorfer Landstraße / Solarpark – sowie die Einleitung des Verfahrens zur zugehörigen 148. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 31.09.00 - Ivendorfer Landstraße / Solarpark – und der zugehörigen 148. Änderung des Flächennutzungsplans liegt im Stadtteil Travemünde, Ortsteil Ivendorf.

Begrenzt wird das ca. 2,7 ha große Plangebiet:

  • im Norden durch ein angelegtes Feldgehölz,
  • im Osten durch die Bahnlinie Lübeck – Travemünde,
  • im Süden durch eine Grünlandfläche mit Wanderweg,
  • im Westen durch die Ivendorfer Landstraße.

Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.

Übersichtsplan
siehe Anhang

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der zugehörigen Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die vorgesehene Realisierung eines Solarparks zur Energieversorgung geschaffen werden.

Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 25.09.2023 bis einschließlich 11.10.2023 über folgende Beteiligungen Gelegenheit zur Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Erörterung und Stellungnahme gegeben:

  • Internetseiten der Hansestadt Lübeck mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen unter: https://www.luebeck.de/bebauungsplaene
  • Aushang im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck zu folgenden Öffnungszeiten: montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung – zuständige Sachbearbeiterin Tel.: 0451-122 6138 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de.

Während dieser Frist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu vorzugsweise per E-Mail (bebauungsplanung@luebeck.de), schriftlich (Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck) oder während eines vereinbarten Termins (Tel.: 0451-122 6138) zur Niederschrift abgeben.

Im weiteren Verfahren ist eine öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehen. Die Öffentlichkeit erhält erneut die Gelegenheit zur Erörterung und Stellungnahme. Hierzu wird eine gesonderte Bekanntmachung erfolgen.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

 

Lübeck, 22.09.2023                                                    

 

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    24.09.2023
Anlagen