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Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck; hier: 94. Änder. F-Plan u. Bekanntgabe B-Plan "Niendorfer Hauptstraße"

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

hier: 1.   Bekanntmachung der Genehmigung  der 94. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt
                Lübeck für den Teilbereich „Niendorfer Hauptstraße“ im Stadtteil Niendorf-Moorgarten –

                nach § 6 Abs. 5 BauGB

 

          2.   Bekanntmachung des Bebauungsplanes 19.02.00 – Niendorfer Hauptstraße –
                nach § 10 Abs. 3 BauGB

 

 

1. Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    am 24.05.2012 beschlossene 94. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den
    Teilbereich „Niendorfer Hauptstraße“ im Stadtteil Niendorf-Moorgarten mit Bescheid vom 17.10.2012
    Az.: IV 265-512.111-3 (94.Ä) nach § 6 (1) BauGB genehmigt.

    Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

 

2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat in ihrer Sitzung am 24.05.2012 den Bebauungsplan 19.02.00
     – Niendorfer Hauptstraße – (vgl. Übersichtsplan unter 3.), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem
     Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Dies wird hiermit ebenfalls bekannt gemacht.

 

3.  Übersichtsplan

     (siehe in der Anlage unten)

 

 

 

 

4. Die 94. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich „Niendorfer
    Hauptstraße“ im Stadtteil Niendorf-Moorgarten - und der Bebauungsplan 19.02.00 – Niendorfer Hauptstraße –
    treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Alle Interessierten können die 94. Änderung des
    Flächennutzungsplanes mit Begründung und zusammenfassender Erklärung sowie den Bebauungsplan mit
    Begründung und zusammenfassender Erklärung im Fachbereich Planen und Bauen, Bereich Stadtplanung
    der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, auf Dauer während der Servicezeiten einsehen und über den Inhalt
     Auskunft erhalten.


5. Für die 94. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich „Niendorfer
    Hauptstraße“ im Stadtteil Niendorf-Moorgarten und den Bebauungsplan 19.02.00 – Niendorfer Hauptstraße –
    gilt:

 

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Hansestadt Lübeck geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

 

6. Für den Bebauungsplan 19.02.00 – Niendorfer Hauptstraße – gilt:

 

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

 

Unbeachtlich ist ferner eine Verletzung der in § 4 Abs. 3 GO bezeichneten landesrechtlichen Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der Bebauungsplansatzung sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Hansestadt Lübeck unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.

 

 

Lübeck,  28.01.2013                                                                                                            Hansestadt Lübeck
                                                                                                                                                 Der Bürgermeister
                                                                                                                                                 Fachbereich Planen und Bauen
                                                                                                                                                 Bereich Stadtplanung

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    29.01.2013
Anlagen