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Feststellung einer Listennachfolgerin als Mitglied der Bürgerschaft

Bekanntmachung über die
Feststellung einer Listennachfolgerin als Mitglied der Bürgerschaft

Frau Carola Köster (B90/ die Grünen) hat durch Erklärung auf ihr Bürgerschaftsmandat und ihren Sitz in der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck verzichtet.

Als nächste Nachfolgerin habe ich nach § 44 Abs. 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in der zurzeit geltenden Fassung die auf dem Listenwahlvorschlag der Partei B90/ die Grü- nen für die Bürgerschaftswahl vom 14. Mai 2023 unter der lfd. Nr. 11 aufgeführte Bewerberin

Birte Duggen
Personalleiterin / Rechtsanwältin geb. im Jahr 1967
wohnh. in 23562 Lübeck,

festgestellt.

Frau Birte Duggen hat die Mitgliedschaft in der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck am 07.09.2023 erworben.

Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte der Hansestadt Lübeck nach § 44 Abs. 3 i. V. mit § 38 GKWG binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung „Einspruch“ einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Hansestadt Lübeck, Bereich Logistik, Statistik und Wahlen, Fackenburger Allee 29, 23539 Lübeck, zu erheben. Die Einspruchsfrist beginnt am 12.09.2023.

 

Lübeck, den 11.09.2023

 

Hansestadt Lübeck
Der Gemeindewahlleiter
Jan Lindenau Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    11.09.2023