Aufgrund des § 6 a Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung vom 05.03.2003 (Bundesgesetzblatt I Seite 310.919) zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2011 Bundesgesetzblatt I Seite 3044) in Verbindung mit § 1 der Landesverordnung über Parkgebühren vom 12.04.1990 (GVOBI. Schl.-H. Seite 264) wird die Stadtverordnung über Parkgebühren in der Hansestadt Lübeck vom 21.08.2008 (Stadtzeitung vom 26.08.2008) wie folgt geändert:
1. § 1 Abs. 2 S. 3 erhält folgende Fassung:
(2) In der Parkzone I entspricht dieser Betrag einer Mindestparkdauer von 3 Minuten und den
Parkzonen II bis V einer Mindestparkdauer von 5 Minuten.
2. § 2 Abs. 2-4 erhält folgende Fassung:
(2) Für die Parkplätze mit Parkscheinautomaten in der Zone II, Zone III, Zone IV und
Zone V beträgt die Parkgebühr 0,10 EUR pro 5 Minuten.
(3) Für die Parkplätze der Zone III mit Parkscheinautomaten und Kassenautomaten beträgt
die Parkgebühr für den gesamten Tag 6,00 EUR (Tagesticket).
(4) Für die Parkplätze mit Parkscheinautomaten der Zone IV im Stadtteil Travemünde
beträgt die Parkgebühr für den gesamten Tag 4,00 EUR (Tagesticket).
3. Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Veröffentlichung in Kraft.
Lübeck, den 22.01.2013
Bernd Saxe
Bürgermeister