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Bekanntgabe einer Widmungsverfügung; hier: Ludwig-Suhl-Ring/Margaretha-Jenisch-Ring

Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung

1.       Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtgrün und Verkehr, hat am 12.02.2013 folgende
          Widmungsverfügung erlassen:

Gemäß § 6 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl.-SH S. 631) werden in Ausführung des Beschlusses der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 31.01.2013 nachstehende Verkehrsflächen gewidmet:

Stadtteil: St. Lorenz-Nord

Gemarkung: Groß Steinrade

Flur:

Flurstücke:

Ludwig-Suhl-Ring

Margaretha-Jenisch-Ring

 

0

854, 870, 875, 888

1003, 1001, 1010, 985, 963, 943,

972

Die erstmalige Einstufung erfolgt jeweils gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 3a StrWG als Gemeindestraße – Ortsstraße.

Geh- und Radweg vom Ludwig-Suhl-Ring zum Margaretha-Jenisch-Ring

0

889, 915, 936

Die erstmalige Einstufung erfolgt jeweils gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 4b StrWG als Sonstige öffentliche Straße – beschränkt öffentliche Straße: Geh- und Radweg.

2.       Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der auslegenden Dienststelle – Hansestadt Lübeck, Der Bürgermeister, Fachbereich 5 Planen und Bauen, Bereich 660 Stadtgrün und Verkehr, Kleiner Bauhof 11, Zimmer 3.-1.01 ff – Widerspruch erhoben werden.

3.         Die Widmungsverfügung und deren Begründung können im Fachbereich 5 Planen und Bauen der
            Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/Erdgeschoss) während der Geschäftszeiten

montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

eingesehen werden.

 

 

Lübeck, den 12.02.2013

gez. Saxe                                Siegel

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    26.02.2013