Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung der Vorschlagslisten für Schöffen/Schöffinnen und Jugendschöffen/ Jugendschöffinnen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018
Die Hansestadt Lübeck hat für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 eine Vorschlagsliste von
450 Personen für die Wahl der Schöffen/Schöffinnen und von
196 Personen für die Wahl der Jugendschöffen/Jugendschöffinnen,
davon je 98 Frauen und Männer,
aufzustellen.
Bürger und Bürgerinnen, die das Ehrenamt eines/einer Schöffen/ Schöffin oder Jugendschöffen/Jugendschöffin ausüben möchten, werden um schriftliche Bewerbung
bis zum 25. März 2013 ( Datum Poststempel ) gebeten.
Bewerbungsformulare sind an folgenden Stellen erhältlich:
- Pförtnerei des Rathauses, Breite Straße 62
(Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr),
- Stadteilbüros:
Innenstadt, Dr.-Julius-Leber-Str. 46-48
St. Lorenz Nord, Fackenburger Allee 29
Moisling, Moislinger Berg 2
St. Gertrud, Adolf-Ehrtmann-Straße 3
Kücknitz, Kirchplatz 7 a/b
(Montag, Dienstag 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr, Donnerstag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr)
Travemünde, Parkallee 1
(Dienstag 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr, Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr)
Bewerbungsformulare können auch per E-Mail angefordert werden: hildegund.schroeter@luebeck.de
Bewerber/Bewerberinnen für das Schöffenamt müssen u. a. Deutsche sein und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen. Sie müssen außerdem am 01.01.2014 mindestens 25 Jahre alt sein, dürfen aber das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Bewerber/innen für das Schöffenamt bzw. Jugendschöffenamt müssen in der Hansestadt Lübeck wohnen.
Bewerber/Bewerberinnen die Interesse am Jugendschöffenamt haben, sollen außerdem erzieherisch befähigt bzw. in der Jugenderziehung erfahren sein.
Ergänzende Auskünfte erteilt der Bereich Logistik, Statistik und Wahlen, Hildegund Schröter, Tel. 122-7312.
Bürgermeister der Hansestadt Lübeck
Bereich Logistik, Statistik und Wahlen
Bereich Jugendarbeit