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Öffentlichen Auslegung des Entwurfes des B-Planes 03.02.00 – Fackenburger Allee / Stadtgraben / Teibereich I

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

hier:    Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes 03.02.00 –
            Fackenburger Allee / Stadtgraben / Teilbereich I – nach § 3 (2) BauGB

 

Der vom Bauausschuss der Hansestadt Lübeck am 04.03.2013 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes 03.02.00 – Fackenburger Allee / Stadtgraben / Teilbereich I – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 20.03.2013 bis einschließlich 19.04.2013 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 – 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus.

Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung.

 

Der o. g. Bebauungsplan wird gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.

 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Stadtteil St. Lorenz Süd und umfasst eine Fläche von ca. 2,3 ha. Er wird durch die Fackenburger Allee, den Stadtgraben, die Werner-Kock-Straße und die Gleisanlagen der Deutsche Bahn AG begrenzt.

 

Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.

Skizze:

(siehe in der Anlage unten)

 

 

 

 

 

 

Durch den Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gemischte Nutzung aus Büros, Dienstleistungen, nicht störendes Gewerbe und Wohnen, insbesondere in dem nachgefragten Segment „Wohnen am Wasser“ geschaffen werden.

 

 

Lübeck, 11.03.2013                                                                                                       Hansestadt Lübeck
                                                                                                                                           Der Bürgermeister
                                                                                                                                           Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                                                                                                                           Bereich Stadtplanung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    12.03.2013
Anlagen