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Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

AMTLICHE  BEKANNTMACHUNG
Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
Bebauungsplan
04.39.00 – Bei der Lohmühle/ Grünzug –

hier:   

1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2
und § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)

2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
in der Zeit vom 06.08.2023 bis einschließlich 04.09.2023

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 16.05.2022 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 04.39.00 – Bei der Lohmühle/ Grünzug – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt wird. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Das Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplans 04.39.00 – Bei der Lohmühle / Grünzug – liegt im Stadtteil St. Lorenz Nord, Stadtbezirk Holstentor Nord.
Begrenzt wird das ca. 8,0 ha große Plangebiet

  • im Norden durch das Schulgelände der Schulen an der Georg-Kerschensteiner-Straße und die Wohnbebauung an der Schwartauer Allee 139, 139 b-c,
  • im Osten durch die Schwartauer Allee,
  • im Süden durch die Straße Bei der Lohmühle sowie
  • im Westen durch die Straße An der Hansehalle.

Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.

Übersichtsplan
siehe Anhang

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Neuordnung des Areals geschaffen werden. Planerisches Ziel ist es, durch eine Neubebauung der Flächen mit Wohn- und Gewerbebauten einen städtebaulichen Übergang zwischen den Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen im Süden und der Wohnbebauung im Nordosten zu schaffen. Es soll dem Bedarf nach Wohnungen im Geschosswohnungsbau entsprochen und zudem die vorhandenen Grünflächen im nördlichen Teil des Bebauungsplans zu einer breiteren Grünverbindung mit Aufenthaltsqualität entwickelt werden.

Die Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen werden in einer

Öffentlichen Veranstaltung am 29.08.2023, um 18:00 Uhr

im Hotel Viva, Bei der Lohmühle 25, 23554 Lübeck vorgestellt. Der Öffentlichkeit wird hierbei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Zudem wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 06.08.2023 bis einschließlich 04.09.2023 über folgende Beteiligungen Gelegenheit zur Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Erörterung und Stellungnahme gegeben:

  • Internetseiten der Hansestadt Lübeck mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen unter: https://www.luebeck.de/bebauungsplaene
  • Aushang im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck zu folgenden Öffnungszeiten: montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung – zuständige Sachbearbeiterin Tel.: 0451-122 6136 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de.

Während dieser Frist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu vorzugsweise per E-Mail (bebauungsplanung@luebeck.de), schriftlich (Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck) oder während eines vereinbarten Termins (Tel.: 0451-122 6136) zur Niederschrift abgeben.

Im weiteren Verfahren ist eine öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehen. Die Öffentlichkeit erhält erneut die Gelegenheit zur Erörterung und Stellungnahme. Hierzu wird eine gesonderte Bekanntmachung erfolgen.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Lübeck, 04.08.2023                                                   

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    07.08.2023
Anlagen