Aufgrund des § 28 Nr. 13 der Gemeindeordnung wird die Allgemeine Entgeltordnung für besondere Leistungen der Hansestadt Lübeck vom 03.12.2001 (Lübecker Stadtzeitung
vom 11.12.2001/08.01.2002) in der Fassung der 8. Änderung vom 24.02.2012 (Lübecker Stadtzeitung vom 06.03.2012) nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft am 28.02.2013 wie folgt geändert:
1. Teil I und Teil II des Tarifs gemäß Ziffer 1 der Allgemeinen Entgeltordnung für besondere Leistungen der
Hansestadt Lübeck vom 24.02.2012 werden wie folgt geändert:
Tarif- Entgelttatbestand
Nr. EURO
1.-6. unverändert
Fachbereich Wirtschaft und Soziales
Gesundheitsamt
7. Durchführung einer angeordneten Desinfektion
a) Grundgebühr für ½ Std. 34,00
jede weitere angefangene ¼ Std. zzgl. 11,00
b) für das verwendete Material/Auslagenersatz Selbstkosten
8. Durchführung von Schädlingsbekämpfung
a) Grundgebühr für ½ Std. 34,00
jede weitere angefangene ¼ Std. zzgl. 11,00
b) für das verwendete Material/Auslagenersatz Selbstkosten
9. Reisemedizinische Impfungen/Impfungen, soweit sie nicht nach § 20 IFSG unentgeltlich vorzunehmen sind
a) Impfung 1 42,00
b) Parallelimpfungen 31,00
c) für die Impfstoffe Auslagenersatz
10. unverändert
Fachbereich Umwelt, Sicherheit und Ordnung
Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz
11. bisher Naturschutz, sonst unverändert
EURO
Fachbereich Kultur und Bildung
Archiv
12. Einsicht in Archivgut in den Räumen des Archivs für private und geschäftliche Zwecke
für einen Tag 6,00
für eine Woche 20,00
13. Benutzung und Reproduktionen von Standesamtsunterlagen
a) Nachforschungen und Auskünfte
- je angefangene ¼ Stunde der aufgewendeten Arbeitszeit
Höherer Dienst/vergleichbare Beschäftigte 19,00
Gehobener Dienst/vergleichbare Beschäftigte 14,00
Mittlerer Dienst/vergleichbare Beschäftigte 10,00
b) Anfertigung von Reproduktionen aus den Registern
- Grundbetrag je Auftrag 5,00
- je Aufnahme 0,50
- je Ausdruck 1,50
c) Beglaubigung pro Eintrag 8,00
14. Nachforschungen und Auskünfte aus Archivalien
- je angefangene ¼ Stunde der aufgewendeten Arbeitszeit
Höherer Dienst/vergleichbare Beschäftigte 19,00
Gehobener Dienst/vergleichbare Beschäftigte 14,00
Mittlerer Dienst/vergleichbare Beschäftigte 10,00
15. Abschriften aus Archivalien
- je angefangene ¼ Stunde der aufgewendeten Arbeitszeit
Höherer Dienst/vergleichbare Beschäftigte 19,00
Gehobener Dienst/vergleichbare Beschäftigte 14,00
Mittlerer Dienst/vergleichbare Beschäftigte 10,00
16. unverändert
17. Reproduktionen durch die Fotowerkstatt
a) Anfertigung von digitalen Aufnahmen von Archivalien
- Grundbetrag je Auftrag 10,00
- je Digitalaufnahme/Scan 0,50
- CD-Rom (zzgl. Porto und Verpackung) 1,00
b) Ausdruck von Digitalaufnahmen
- pro Seite s/w DIN A4 1,50
c) Herstellung einer vergrößerten Kopie von einem 1,50
vorhandenen Mikrofilm
EURO
18. Erlaubnis zur Veröffentlichung oder Vervielfältigung von Reproduktionen von Archivgut zu gewerblichen
oder geschäftlichen Zwecken
a) in Druckwerken je nach Auflage Plakate / Postkarten
bis 5.000 Exemplare 40,00 80,00
bis 10.000 Exemplare 100,00 200,00
jede weiteren 1.000 Exemplare 10,00 20,00
bis zu einem Höchstbetrag von 1.000,00 2.000,00
b) für die Verwendung im Film oder Fernsehen
je angefangene Minute 100,00
19. Erlaubnis zur Fotografierung von Archivalien
1 - 10 Aufnahmen 5,00
11 - 50 Aufnahmen 10,00
51 - 100 Aufnahmen 15,00
jede weiteren 100 Aufnahmen 15,00
20. bisher 13., sonst unverändert
Fachbereich Planen und Bauen
Gebäudemanagement
21. unverändert
Teil II:
Allgemeine Entgelte für alle Bereiche sofern in Teil I nichts anderes bestimmt ist.
22.-27. unverändert
2. Diese Entgeltordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Lübeck, den 05.03.2013
Bernd Saxe
Bürgermeister