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1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck

1. Satzung
zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck
vom 15.06.2023

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung (GO) wird die Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck vom 22.04.2022 (veröffentlicht am 26.04.2022 im Internet unter www. Bekanntmachungen.luebeck.de) nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft vom 23.02.2023 und mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein wie folgt geändert:

1.

Dem § 14 Abs. 4 Nr. 5) wird folgender Satz 3 angefügt:

Der jeweilige Beirat hat für die Ausschüsse ein fest beauftragtes Mitglied und kann bis zu zwei Stellvertretungen benennen. Für die Teilnahme an Sitzungen der Ausschüsse im Sinne von § 6 als beauftragte Mitglieder nach § 47e Abs. 2 Satz 2 GO erhält das beauftragte Mitglied, bei Teilnahme an der Ausschusssitzung, ein Sitzungsgeld nach Satz 1. Entsprechendes gilt im Vertretungsfall für ein stellvertretendes Mitglied.“

2.

Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

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Die Genehmigung nach § 4 der Gemeindeordnung wurde mit Erlass des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport der Landes Schleswig-Holstein vom 23. Mai 2023 (Az.: IV 313 – 48399/2023) gemäß § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein genehmigt, mit Ausnahme des in der Ausfertigung durch Kursivdruck hervorgehobenen ersten Regelungssatzes von Nr. 1 der Nachtragssatzung („Der jeweilige Beirat hat für die Ausschüsse ein fest beauftragtes Mitglied und kann bis zu zwei Stellvertretungen benennen.“). Soweit die Satzung nicht genehmigt wurde, tritt sie nicht in Kraft.“.

 

Lübeck, den 15.06.2023

gez.

Jan Lindenau Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    20.06.2023
Anlagen